Die Finanzaufsicht BaFin hat im Rahmen einer Bilanzprüfung festgestellt, dass der Konzernabschluss der SUSS MicroTec SE zum 31. Dezember 2024 fehlerhaft ist. Das Unternehmen hatte in den offengelegten IFRS-Abschlüssen angegeben, dass es keinen einzelnen Kunden gebe, dessen Umsatzanteil mindestens zehn Prozent der gesamten Konzernerlöse ausmacht.
Die Prüfung der BaFin ergab jedoch, dass dies nicht zutrifft: Drei Kunden trugen im Geschäftsjahr 2024 jeweils mehr als zehn Prozent zum Konzernumsatz bei. Damit wurde eine nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) verpflichtende Angabe unterlassen.
Bedeutung der Angabe
Die Pflicht zur Offenlegung von sogenannten Klumpenrisiken soll Kapitalmarktteilnehmern ermöglichen, das Maß an Abhängigkeit eines Unternehmens von einzelnen Großkunden einzuschätzen. Werden solche Informationen nicht korrekt ausgewiesen, entsteht für Anleger ein falsches Bild über die Risikostruktur des Unternehmens.
Rolle der BaFin
Seit dem 1. Januar 2022 ist die BaFin allein für die Bilanzkontrolle kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Grundlage sind die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Stellt die Aufsicht Fehler in Jahres- oder Konzernabschlüssen fest, ist sie verpflichtet, diese öffentlich bekannt zu machen. Ziel ist es, den Kapitalmarkt transparent über wesentliche Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften zu informieren und so das Vertrauen der Anleger zu stärken.
Konsequenzen für Anleger
Für Investoren bedeutet die Fehlerfeststellung, dass der veröffentlichte Abschluss für 2024 ein unvollständiges Bild der tatsächlichen Abhängigkeit von Großkunden vermittelt hat. Dies kann bei der Bewertung von Chancen und Risiken des Unternehmens von Bedeutung sein, da hohe Umsatzanteile einzelner Kunden die Geschäftsentwicklung stark beeinflussen können.
Die BaFin-Bekanntmachung nach § 109 Absatz 2 WpHG macht deutlich, dass selbst formale Auslassungen bei der Rechnungslegung Konsequenzen haben und die Transparenz am Kapitalmarkt gewährleisten sollen.