Geschäftszeichen: 21 IN 129/25
Am frühen Morgen des 25. August 2025, um exakt 07:00 Uhr, wurde durch das Amtsgericht Koblenz die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der SM Expert GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Frankenstraße 13, 56170 Bendorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter der Nummer HRB 29106, wird durch Leonid Shefer, wohnhaft an derselben Adresse, in seiner Funktion als Geschäftsführer vertreten.
Ziel dieser gerichtlichen Maßnahme ist es, die verbliebenen Vermögenswerte der Antragstellerin zu sichern und eine mögliche Benachteiligung der Gläubiger im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens zu verhindern. Dementsprechend wurden Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters für wirksam erklärt. Dies stellt sicher, dass sämtliche wirtschaftlichen Handlungen unter Aufsicht erfolgen und im Einklang mit den insolvenzrechtlichen Vorgaben stehen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens Lieser bestellt, dessen Kanzlei sich am Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz befindet. Für Rückfragen ist er unter der Telefonnummer 0261 / 304 – 790 sowie per E-Mail unter info@lieser-rechtsanwaelte.de erreichbar. Weitere Informationen zur Kanzlei finden sich unter www.lieser-rechtsanwaelte.de.
Darüber hinaus wurden die Schuldner der SM Expert GmbH ausdrücklich darauf hingewiesen, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten, wie es § 23 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzordnung vorsieht. Das bedeutet, dass Zahlungen direkt an die Gesellschaft ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters als unwirksam gelten können.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde offen. Ebenso kann jeder Gläubiger die Beschwerde einlegen, sofern er geltend machen möchte, dass die internationale Zuständigkeit des Gerichts nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 nicht gegeben sei.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim zuständigen Insolvenzgericht einzulegen:
Amtsgericht Koblenz – Insolvenzgericht,
Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz,
elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602
Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung. Maßgeblich ist das frühere der beiden Ereignisse.
Die Beschwerde kann entweder schriftlich beim genannten Gericht eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts gegeben werden. Entscheidend für die Fristwahrung ist der fristgerechte Eingang beim Amtsgericht Koblenz. Die Beschwerde ist vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen sowie die ausdrückliche Erklärung enthalten, dass dagegen Beschwerde eingelegt wird. Soll nur ein Teil der Entscheidung angegriffen werden, ist der Umfang der Anfechtung anzugeben. Die Begründung der Beschwerde wird empfohlen.
Amtsgericht Koblenz, 25. August 2025