In der Türkei ist eine ausländische Touristin ins Visier der Justiz geraten, nachdem sie einen Fahnenmast mit der türkischen Nationalflagge für einen Pole-Dance genutzt hatte. Das Gouverneursamt der Provinz Nevsehir teilte mit, gegen die Frau werde wegen „unangemessenen Verhaltens“ ermittelt.
Vorwurf der Herabwürdigung des Staates
Der Tänzerin wird vorgeworfen, den türkischen Staat und die Nationalflagge herabgewürdigt zu haben. Hintergrund ist ein in sozialen Medien kursierendes Video, das die Frau beim Tanzen an einem Fahnenmast zeigt – unter anderem kopfüber. Die Bilder hatten im Netz für großes Aufsehen und zahlreiche empörte Kommentare gesorgt.
Mögliche Strafe bis zu vier Jahren Haft
Nach dem türkischen Strafgesetzbuch können auf eine Verunglimpfung nationaler Symbole bis zu vier Jahre Haft verhängt werden. Ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt, ist bislang offen. Die Ermittlungen laufen.
Sensibles Symbol
Die türkische Flagge gilt im Land als besonders schützenswertes nationales Symbol. Immer wieder kommt es zu Verfahren, wenn sie beschädigt, missachtet oder in einem respektlosen Kontext dargestellt wird. Kritiker sehen in der strengen Handhabung jedoch auch eine Einschränkung der persönlichen Freiheit.