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Gerichtsurteil: Google darf Gmail bei Android-Einrichtung nicht bevorzugen

Pfpiovani (CC0), Pixabay

Der Internetkonzern Google muss bei der Einrichtung von Android-Smartphones künftig stärker auf Wettbewerb achten. Das Landgericht Mainz entschied, dass Google seinen eigenen E-Mail-Dienst Gmail nicht bevorzugen darf.

Gleichbehandlung bei Kontoerstellung

Nach dem Urteil muss es beim Anlegen eines Google-Kontos möglich sein, auch E-Mail-Adressen anderer Anbieter gleichberechtigt zu nutzen. Bisher war Gmail in den Voreinstellungen besonders hervorgehoben, was laut Gericht eine unzulässige Bevorzugung darstellt.

Weitere Google-Dienste betroffen

Die Entscheidung betrifft nicht nur Gmail. Auch bei anderen zentralen Diensten – darunter der App-Store Google Play, das Videoportal YouTube und der Browser Chrome – darf Google Nutzer künftig nicht mehr in eine bestimmte Richtung lenken. Das bedeutet, dass alternative Angebote beim Einrichtungsprozess genauso sichtbar und nutzbar sein müssen.

Hintergrund: Wettbewerb und Verbraucherschutz

Das Urteil folgt einer Klage, die sich auf Wettbewerbsverzerrungen und Verbraucherschutz stützte. Kritiker werfen Google seit Jahren vor, seine Marktmacht auszunutzen, indem eigene Produkte bevorzugt platziert werden. Ähnliche Verfahren laufen bereits auf EU-Ebene, wo die Kommission den Konzern mehrfach mit Milliardenstrafen belegt hat.

Bedeutung des Urteils

Mit der Entscheidung stärkt das Landgericht Mainz die Rechte der Verbraucher und den Wettbewerb im digitalen Sektor. Google muss nun sicherstellen, dass die Einrichtung seiner Geräte und Dienste offener gestaltet wird. Ob der Konzern gegen das Urteil Berufung einlegt, blieb zunächst offen.

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