Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt ausdrücklich vor Angeboten der Betreiber der Website stratussolution(.)tech.
Nach Erkenntnissen der Behörde besteht der dringende Verdacht, dass dort Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerte-Geschäften angeboten werden – ohne die dafür notwendige Erlaubnis der BaFin.
In Deutschland gilt:
Wer Finanzdienstleistungen, Wertpapiergeschäfte oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten möchte, benötigt dafür eine ausdrückliche Genehmigung der BaFin. Diese Vorschrift soll sicherstellen, dass nur seriöse und beaufsichtigte Anbieter am Markt tätig sind. Fehlt diese Zulassung, handeln die Betreiber unerlaubt – und Anleger sind einem hohen Risiko ausgesetzt.
Warum fehlende Erlaubnis gefährlich ist
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Anbieter unterliegen keiner staatlichen Kontrolle.
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Es gibt keine aufsichtsrechtliche Prüfung der Seriosität oder Geschäftspraktiken.
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Im Schadensfall besteht in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung.
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Häufig verschwinden solche Plattformen plötzlich oder verweigern Auszahlungen.
Prüfen Sie Anbieter vor einer Investition
Um festzustellen, ob ein Unternehmen zugelassen ist, können Anleger die Unternehmensdatenbank der BaFin nutzen. Dort sind alle Unternehmen gelistet, die in Deutschland rechtmäßig Finanz- oder Kryptodienstleistungen erbringen dürfen.
Rechtliche Grundlage der Warnung
Die Mitteilung der BaFin stützt sich auf § 37 Abs. 4 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Diese Bestimmungen geben der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit, die Öffentlichkeit vor nicht genehmigten Finanzaktivitäten zu warnen.
Fazit für Anleger
Wer bereits Geld an Stratus Solution überwiesen hat oder dort investiert ist, sollte umgehend handeln – etwa Zahlungen stoppen, Beweise sichern und rechtlichen Rat einholen. Neueinsteiger sollten von Einzahlungen dringend absehen, solange keine behördliche Genehmigung nachgewiesen ist.