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Insolvenzeröffnungsverfahren gegen Deutschland Holistic GmbH – Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 32 IN 60/25
Amtsgericht Mönchengladbach – Beschluss vom 21.07.2025, 08:34 Uhr

Die Deutschland Holistic GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Mönchengladbach unter HRB 22066, mit Sitz in der Oberstraße 18, 41516 Grevenbroich, vertreten durch Geschäftsführerin Gilian Gail Winkler, befindet sich seit dem 21. Juli 2025 in einem vorläufigen Insolvenzverfahren.

Kerninhalte des Beschlusses:

  • Vorläufiger Insolvenzverwalter:
    Rechtsanwalt Arne Meyer, Karl-Oberbach-Straße 50, 41515 Grevenbroich
    (Tel. nicht angegeben im Beschluss)

  • Verfügungsbeschränkung:
    Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO).

  • Zahlungsstopp für Drittschuldner:
    Den Schuldnern der GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an die GmbH zu leisten. Leistungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

  • Einziehungsbefugnis:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und neue Zahlungseingänge entgegenzunehmen.

  • Vollstreckungsverbot:
    Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen, sind mit Ausnahme von unbeweglichen Gegenständen untersagt oder einzustellen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
    Ausnahme: Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft sind weiterhin zulässig.

Ausblick und Bedeutung:

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein erster formeller Schritt zum Schutz der Gläubigerinteressen und zur Sicherung der Insolvenzmasse. Sie verschafft dem Unternehmen Zeit, seine finanzielle Lage mit dem Insolvenzverwalter zu prüfen – möglicherweise auch im Hinblick auf Sanierung, Verkauf oder Liquidation.

Das Verfahren steht unter der Aufsicht des Amtsgerichts Mönchengladbach – Insolvenzgericht, das zu einem späteren Zeitpunkt über die formelle Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden wird.

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