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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Complete Aviation Consulting GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Stade hat unter dem Aktenzeichen 73 IN 46/25 am 9. Juli 2025 um 10:20 Uhr einen bedeutsamen Beschluss im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Complete Aviation Consulting GmbH gefällt. Die Gesellschaft mit Sitz in der Hermannstraße 41 in Stade, vertreten durch ihren Geschäftsführer Andreas Watteroth, wurde bislang im Handelsregister Tostedt unter HRB 207601 geführt.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung übernimmt nun Dipl.-Kauffrau Svenja Herbold von der HERBOLD & HORN Insolvenzverwalter KG in Hamburg die Verantwortung, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine geordnete Abwicklung vorzubereiten. Verfügungen der Antragstellerin sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

Gleichzeitig sind alle Schuldner der Complete Aviation Consulting GmbH verpflichtet, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Die Verwaltung sämtlicher Mittel liegt nun in den Händen der bestellten Insolvenzverwalterin, die auch die Aufgabe hat, Forderungen einzuziehen und eine klare Übersicht über die Vermögenslage zu schaffen.

Gläubiger und Beteiligte können den vollständigen Beschluss jederzeit in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Stade einsehen. Außerdem weist das Gericht auf das Recht hin, innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, um gegebenenfalls das Verfahren überprüfen zu lassen.

Mit der getroffenen Maßnahme soll sichergestellt werden, dass das Unternehmen geordnet restrukturiert oder abgewickelt werden kann und die Gläubigerinteressen gewahrt bleiben. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob für die Complete Aviation Consulting GmbH noch eine tragfähige Zukunftsperspektive entwickelt werden kann.

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