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Insolvenzantrag der Happy Trend GmbH mangels Masse abgewiesen – Vorläufige Maßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 11 IN 157/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Happy Trend GmbH, mit Sitz in der Magdeburger Straße 2, 28832 Achim, eingetragen beim Amtsgericht Walsrode unter HRB 206611, wurde am 6. März 2025 durch das Amtsgericht Verden (Aller) eine entscheidende Wendung vollzogen. Nachdem das Verfahren zunächst mit Verfügungsbeschränkungen und der Anordnung einer vorläufigen Verwaltung versehen war, wurde der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft lag bei Erhan Gül, wohnhaft in der Leipziger Straße 7a, 28832 Achim. Mit der Abweisung des Antrags entfallen auch sämtliche zuvor angeordneten Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Happy Trend GmbH unterliegt somit nicht länger den insolvenzrechtlichen Einschränkungen gemäß § 21 InsO.

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Verden (Aller) zur Einsicht verfügbar.

Amtsgericht Verden (Aller), 6. März 2025

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