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Insolvenzantrag gegen Imcon Holding Besitz und Vermögen GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Mönchengladbach, 19. März 2025 – Das Amtsgericht Mönchengladbach hat im Verfahren 32 IN 99/24 über das Vermögen der Imcon Holding Besitz und Vermögen GmbH eine Entscheidung getroffen: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft, die unter HRB 17121 beim Amtsgericht Mönchengladbach eingetragen ist und von Geschäftsführer Bodo Artur Jankus vertreten wird, sollte ursprünglich aufgrund eines am 10. Dezember 2024 gestellten Gläubigerantrags in ein Insolvenzverfahren überführt werden. Der Antrag ging am 12. Dezember 2024 beim Gericht ein.

Aufhebung der zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen

Bereits am 21. Januar 2025 hatte das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Gläubiger angeordnet. Diese wurden nun mit Beschluss vom 19. März 2025 aufgehoben. Damit entfallen alle vorläufigen Beschränkungen für das Unternehmen, da das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird.

Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse

Die Entscheidung zur Abweisung des Insolvenzantrags basiert auf der Feststellung, dass das Unternehmen nicht über ausreichendes Vermögen verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Nach § 26 InsO ist in solchen Fällen eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens unzulässig.

Folgen für Gläubiger und Beteiligte

Durch die Abweisung des Antrags stehen die Gläubiger der Imcon Holding Besitz und Vermögen GmbH vor einer schwierigen Situation: Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, entfällt die Möglichkeit einer geordneten Verwertung der Unternehmenswerte. Stattdessen müssen Gläubiger nun individuelle rechtliche Schritte einleiten, um ihre Forderungen geltend zu machen.

Die vollständigen Akten zu diesem Verfahren können beim Amtsgericht Mönchengladbach eingesehen werden.

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