Wolfratshausen, 18. März 2025 – Das Amtsgericht Wolfratshausen hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 16/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ERKA Kallmeyer Medizintechnik GmbH & Co. KG angeordnet.
Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 75980, hat seinen Sitz in der Im Farchet 15, 83646 Bad Tölz und wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin ERKA Kallmeyer Medizintechnik Verwaltungs GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Björn Kallmeyer, geführt.
Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Vermeidung nachteiliger finanzieller Veränderungen wurde am 18. März 2025 um 18:50 Uhr Rechtsanwalt Dr. Alfred Ponzer als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Kontakt zum Insolvenzverwalter:
- Dr. Alfred Ponzer
- Marktplatz 18, 83607 Holzkirchen
- Telefon: +49 (8024) 3058-0
- Telefax: +49 (8024) 3058-20
Wichtige Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
- Die ERKA Kallmeyer Medizintechnik GmbH & Co. KG darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Sicherung von Bankguthaben und Forderungen:
- Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, bestehende Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Zahlungsstopp für Drittschuldner:
- Den Schuldnern der ERKA Kallmeyer Medizintechnik GmbH & Co. KG wird untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen müssen sie ihre Leistungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter richten.
- Einziehung von Außenständen:
- Die Gesellschaft darf Außenstände nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters einziehen.
Einsicht in den vollständigen Beschluss
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wolfratshausen eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Wolfratshausen, Bahnhofstraße 18, 82515 Wolfratshausen, eingereicht werden.
Die Beschwerde muss:
- schriftlich erfolgen und unterschrieben sein,
- die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten,
- eine Erklärung zur Anfechtung beinhalten.
Falls nur ein Teil der Entscheidung angefochten wird, muss der Umfang der Anfechtung genau bezeichnet werden.
Zusätzlich kann gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts binnen sechs Monaten eine Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands über 200 EUR liegt.
Ausblick: Fortführung oder Liquidation?
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung, ob eine Sanierung der ERKA Kallmeyer Medizintechnik GmbH & Co. KG möglich ist oder ob eine geordnete Liquidation erfolgen muss. Der Insolvenzverwalter wird in den nächsten Wochen eine Bestandsaufnahme durchführen und prüfen, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann oder ob eine vollständige Abwicklung bevorsteht.
Gläubiger, Mitarbeiter und Geschäftspartner sollten die weitere Entwicklung genau beobachten.