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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Frisco Bay Holding GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

München, 19. März 2025 – Das Amtsgericht München hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1508 IN 931/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Frisco Bay Holding GmbH angeordnet.

Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 213254, hat seinen Sitz in der Balanstraße 73, Haus 24, 81541 München und wird durch die Geschäftsführer Anton Dürrbeck und Michael Werner vertreten.

Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und zur Vermeidung nachteiliger finanzieller Veränderungen wurde am 19. März 2025 um 10:00 Uhr Rechtsanwalt Dr. Michael Schuster als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Kontakt zum Insolvenzverwalter:

  • Rechtsanwalt Dr. Michael Schuster
  • Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
  • Telefon: +49 (89) 25548700
  • Telefax: +49 (89) 25548710

Wichtige Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    • Die Frisco Bay Holding GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  2. Sicherung von Bankguthaben und Forderungen:
    • Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, bestehende Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  3. Zahlungsstopp für Drittschuldner:
    • Den Schuldnern der Frisco Bay Holding GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen müssen sie ihre Leistungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter richten.
  4. Einziehung von Außenständen:
    • Die Gesellschaft darf Außenstände nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters einziehen.

Einsicht in den vollständigen Beschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts München eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, eingereicht werden.

Die Beschwerde muss:

  • schriftlich erfolgen und unterschrieben sein,
  • die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten,
  • eine Erklärung zur Anfechtung beinhalten.

Falls nur ein Teil der Entscheidung angefochten wird, muss der Umfang der Anfechtung genau bezeichnet werden.

Zusätzlich kann gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts binnen sechs Monaten eine Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands über 200 EUR liegt.

Ausblick: Fortführung oder geordnete Abwicklung?

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung, ob eine Sanierung der Frisco Bay Holding GmbH möglich ist oder ob eine geordnete Liquidation erfolgen muss. Der Insolvenzverwalter wird in den nächsten Wochen eine Bestandsaufnahme durchführen und prüfen, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann oder ob eine vollständige Abwicklung bevorsteht.

Gläubiger, Mitarbeiter und Geschäftspartner sollten die weitere Entwicklung genau beobachten.

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