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Vorläufige Insolvenzverwaltung für PfG Planungsbüro für Gebäudetechnik GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aachen, 19. März 2025 – Das Amtsgericht Aachen hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 91 IN 71/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der PfG Planungsbüro für Gebäudetechnik GmbH angeordnet.

Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 19206, hat seinen Sitz in der Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Str. 34, 52531 Übach-Palenberg und wird durch die Geschäftsführer Silvia Vieten und Peter Vieten vertreten. Das Unternehmen ist auf die Planung haustechnischer Gewerke spezialisiert.

Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Vermeidung nachteiliger finanzieller Veränderungen wurde am 19. März 2025 um 08:59 Uhr Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Kontakt zum Insolvenzverwalter:

  • Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener
  • Franzstraße 53, 52064 Aachen

Wichtige Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    • Die PfG Planungsbüro für Gebäudetechnik GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  2. Sicherung von Bankguthaben und Forderungen:
    • Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, bestehende Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  3. Zahlungsstopp für Drittschuldner:
    • Den Schuldnern der PfG Planungsbüro für Gebäudetechnik GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen müssen sie ihre Leistungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter richten.
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
    • Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden ausgesetzt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.

Einsicht in den vollständigen Beschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Aachen eingesehen werden.

Ausblick: Fortführung oder geordnete Abwicklung?

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet, dass die finanzielle Lage der PfG Planungsbüro für Gebäudetechnik GmbH nun detailliert geprüft wird. Der Insolvenzverwalter wird bewerten, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Liquidation erfolgen muss.

Die kommenden Wochen werden entscheidend für die Zukunft des Unternehmens sein. Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter müssen sich auf eine Phase der Unsicherheit einstellen.

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