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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Loveleen GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Zweibrücken, 18. März 2025 – Das Amtsgericht Zweibrücken hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 IN 6/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Loveleen GmbH angeordnet.

Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter HRB 32756, hat seinen Sitz in der Nollstraße 10, 66877 Ramstein-Miesenbach und wird durch die Geschäftsführer Gurjit Singh und Robin Singh vertreten.

Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten, wurde am 18. März 2025 um 09:00 Uhr Rechtsanwalt Jürgen Roth als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Kontakt zum Insolvenzverwalter:

  • Rechtsanwalt Jürgen Roth
  • Fritz-Wunderlich-Str. 49 d, 66869 Kusel
  • Telefon: 06381/92250
  • Fax: 06381/922539
  • E-Mail: info@kanzlei-rcpp.de

Wichtige Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung

  • Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    • Die Loveleen GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  • Sicherung von Bankguthaben und Forderungen:
    • Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, bestehende Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Zahlungsstopp für Drittschuldner:
    • Den Schuldnern der Loveleen GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen müssen sie ihre Leistungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter richten.
  • Einrichtung eines Insolvenzsonderkontos:
    • Zur Verwaltung der Insolvenzmasse wird ein gesondertes Treuhandkonto eingerichtet.

Einsicht in den vollständigen Beschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Zweibrücken eingesehen werden.

Möglichkeiten der Beschwerde

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, eingereicht werden.

Die Beschwerde muss:

  • schriftlich erfolgen und unterschrieben sein,
  • die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten,
  • eine Erklärung zur Anfechtung beinhalten.

Falls nur ein Teil der Entscheidung angefochten wird, muss der Umfang der Anfechtung genau bezeichnet werden.

Ausblick: Fortführung oder geordnete Abwicklung?

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet, dass die finanzielle Lage der Loveleen GmbH nun detailliert geprüft wird. Der Insolvenzverwalter wird bewerten, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Liquidation erfolgen muss.

Die kommenden Wochen werden entscheidend für die Zukunft des Unternehmens sein. Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter müssen sich auf eine Phase der Unsicherheit einstellen.

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