Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor der Website checktrade24.com. Nach aktuellen Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne behördliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Besonders auffällig ist, dass der Betreiber lediglich unter der Bezeichnung CheckTrade24 auftritt, ohne eine Rechtsform oder einen Geschäftssitz anzugeben. Solche fehlenden Unternehmensangaben sind häufig ein Indiz für unseriöse oder sogar betrügerische Angebote.
Verdächtige Parallelen zu bereits bekannten betrügerischen Websites
Die BaFin stellt fest, dass checktrade24.com große Ähnlichkeiten mit einer Vielzahl anderer Websites aufweist, die bereits als potenziell betrügerisch eingestuft wurden. Diese Websites folgen einem nahezu identischen Muster, insbesondere in der Aufmachung und den Werbeversprechen.
Ein charakteristisches Merkmal dieser Seiten ist ihr einladender, aber irreführender Werbetext, der meist mit Sätzen wie:
„Betreten Sie mit [Name der Website] selbstbewusst die Handelsarena“
„Treten Sie mit [Name der Website] selbstbewusst in die Handelswelt ein“
„Betreten Sie die Handelswelt selbstbewusst mit [Name der Website]“
beginnt. In englischer Sprache wird oft der Satz verwendet:
„Enter the Trading World with Confidence & [Name der Website]”
„Step Confidently into the World of Trading with & [Name der Website]” (häufig mit sprachlichen Fehlern)
Diese wiederkehrenden Formulierungen deuten darauf hin, dass hinter diesen Websites ein betrügerisches Netzwerk stecken könnte, das Anlegerinnen und Anleger gezielt in fragwürdige Finanzgeschäfte locken will.
Warnung vor illegalen Finanzangeboten
In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit einer Lizenz der BaFin angeboten werden. Betreiber ohne diese behördliche Genehmigung handeln illegal und setzen Anleger einem hohen Verlustrisiko aus.
Die BaFin empfiehlt daher dringend, die Seriosität eines Finanzanbieters vor einer Investition sorgfältig zu prüfen. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Diese Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.