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Insolvenzantrag der SB Royal Food GmbH abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 520 IN 27/24

Bremen, den 4. März 2025 – Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der SB Royal Food GmbH finden keine geordnete Lösung: Das Amtsgericht Bremen hat den Antrag des Unternehmens auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Damit bleibt dem in Bremen ansässigen Lebensmittelunternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Pawel Szulczynski, der Weg in ein reguläres Insolvenzverfahren verwehrt.

Die Entscheidung basiert auf § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO), wonach ein Verfahren nicht eröffnet wird, wenn die vorhandenen Mittel nicht einmal ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken. Für Gläubiger der SB Royal Food GmbH bedeutet dies eine schwierige Lage: Ohne ein eröffnetes Verfahren entfällt eine geordnete Abwicklung, und offene Forderungen bleiben in der Regel unbezahlt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen eingesehen werden.

Möglichkeiten der Anfechtung

Die Entscheidung ist nicht endgültig: Sowohl die Antragstellerin als auch die Antragsgegnerin haben die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses oder – falls diese per öffentlicher Bekanntmachung erfolgt – zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Die Beschwerde muss schriftlich beim Amtsgericht Bremen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts abgegeben werden. Für die Fristwahrung zählt jedoch der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Bremen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich, doch die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen und eine ausdrückliche Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.

Ob die SB Royal Food GmbH diesen Rechtsweg beschreiten wird, bleibt unklar. Die Erfolgsaussichten hängen maßgeblich davon ab, ob neue finanzielle Mittel nachgewiesen werden können – was in der Regel eine große Herausforderung darstellt.

Die Ablehnung des Insolvenzantrags stellt das Unternehmen und seine Gläubiger vor eine ungewisse Zukunft. Ohne einen strukturierten Insolvenzprozess drohen unkontrollierte Vollstreckungsmaßnahmen und die endgültige Liquidation des Unternehmens.

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