Aktenzeichen: 36 IN 161/25
Potsdam, 10. März 2025 – Das Amtsgericht Potsdam hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Avaluna Bau GmbH, ansässig in Am Bahnhof 9, 15806 Zossen, den Antrag der AOK Nordost auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt.
Ablehnung wegen fehlender Insolvenzmasse
Trotz eines vorliegenden Eröffnungsgrundes reicht das schuldnerische Vermögen nicht aus, um die voraussichtlichen Verfahrenskosten von 2.500 Euro zu decken. Diese Feststellung basiert auf dem Gutachten eines beauftragten Sachverständigen. Aufgrund der unzureichenden Insolvenzmasse wurde der Antrag gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen.
- Kosten des Verfahrens: Die Schuldnerin trägt die Verfahrenskosten.
- Verfahrenswert: Das Gericht setzte den Wert des Verfahrens auf lediglich 2 Euro fest.
Möglichkeit der Beschwerde
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
- Fristbeginn: Drei Tage nach Aufgabe des Beschlusses zur Post durch das Insolvenzgericht.
- Einreichung: Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, einzulegen.
- Inhalt der Beschwerde: Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung enthalten und ausdrücklich erklären, dass Beschwerde eingelegt wird.
Mit der Abweisung des Antrags wird kein reguläres Insolvenzverfahren über das Vermögen der Avaluna Bau GmbH eröffnet. Gläubiger haben somit keine Möglichkeit, ihre Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend zu machen und müssen alternative rechtliche Schritte in Betracht ziehen.