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Gescheiterte Perspektiven – Insolvenzverfahren der AOC 3. Vorratsgesellschaft mbH abgelehnt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Magdeburg, 10. März 2025 – Die Hoffnungen auf eine Sanierung oder geregelte Abwicklung der AOC 3. Vorratsgesellschaft mbH haben sich endgültig zerschlagen. Mit Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse nicht eröffnet. Damit bleibt die Gesellschaft, deren Geschäftszweck der Erwerb, die Beplanung und Bebauung von Grundstücken war, in einer wirtschaftlichen Sackgasse.

Das Unternehmen mit Sitz in der Liebknechtstraße 55 in Magdeburg war im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer HRB 27728 eingetragen und wurde von Geschäftsführer Till Schwerdtfeger mit Anschrift in Dessau-Roßlau geleitet. Als Verfahrensbevollmächtigter fungierte Rechtsanwalt Patrick Klawa LL.M. oec. von der renommierten Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Leipzig.

Trotz juristischer Expertise und möglicherweise angedachter Rettungsmaßnahmen konnte die Gesellschaft die entscheidende Hürde für ein Insolvenzverfahren nicht nehmen: die Verfügbarkeit ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten. Gemäß § 26 der Insolvenzordnung (InsO) ist eine Eröffnung des Verfahrens in solchen Fällen unzulässig. Die bereits ergriffenen Sicherungsmaßnahmen wurden in diesem Zuge aufgehoben.

Mit der Ablehnung des Antrags endet ein weiteres Kapitel in der von Unsicherheiten geprägten Immobilienbranche. Wie es mit den verbliebenen Vermögenswerten der Gesellschaft weitergeht, bleibt abzuwarten. Für Gläubiger bedeutet dieser Beschluss jedoch eine bittere Nachricht – sie müssen sich auf den vollständigen Ausfall ihrer Forderungen einstellen.

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