Aktenzeichen: 8 IN 59/25
Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat am 7. März 2025 im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Garden of Youth GmbH eine Aufhebung der mit Beschluss vom 21. Februar 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO beschlossen.
Die Garden of Youth GmbH, mit Sitz in der Eschbacher Straße 26, 79423 Heitersheim, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nummer HRB 726934 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Christian Behrens vertreten.
Trotz der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bleibt die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Andreas Wolff, in bestimmten Bereichen bestehen. Er ist weiterhin befugt, das schuldnerische Vermögen zu verwalten, soweit dies zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO erforderlich ist.
Insbesondere ist er weiterhin berechtigt:
- Verfahrenskosten zu begleichen nach den Bestimmungen der §§ 209, 207 Abs. 3 Satz 1 InsO.
- Seine eigene Vergütung als Sachverständiger und vorläufiger Insolvenzverwalter (nach gerichtlicher Festsetzung) dem Guthaben des Sonderkontos zu entnehmen.
Mit dieser Entscheidung bleibt das Insolvenzverfahren unter finanzieller Kontrolle, während gleichzeitig bestimmte Beschränkungen aufgehoben wurden. Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau wird weiterhin über den Fortgang des Verfahrens entscheiden.