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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Nordev GmbH & Co. KG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Schwerin, den 5. März 2025 – Im laufenden Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nordev GmbH & Co. KG hat das Amtsgericht Schwerin – Insolvenzgericht mit Beschluss vom 16. und 17. Januar 2025 angeordnete Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufgehoben.

Die Schuldnerin, vertreten durch die INTACO International Tankcontainer Logistics GmbH mit Sitz in Hamburg, wurde im Verfahren durch den Geschäftsführer Imre Hegyesi repräsentiert. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg unter der Handelsregisternummer HRB 167600 eingetragen, während die Nordev GmbH & Co. KG beim Amtsgericht Schwerin unter HRA 4267 registriert ist.

Die Rechtsanwaltskanzlei Wienold Müller-Velten, ansässig in Goslar, übernahm als Verfahrensbevollmächtigte die rechtliche Vertretung der Schuldnerin. Unter dem Aktenzeichen 580 IN 223/24 wurde das Verfahren geführt.

Durch die Entscheidung des Insolvenzgerichts werden die im Januar erlassenen Sicherungsmaßnahmen nunmehr außer Kraft gesetzt. Die genauen Gründe für diese Aufhebung sind nicht näher ausgeführt, doch in der Regel erfolgt eine solche Maßnahme, wenn der ursprüngliche Anlass für die Sicherung entfällt oder sich die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin verändert hat.

Die weitere Entwicklung des Verfahrens bleibt abzuwarten.

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