Aktenzeichen: 166 IN 14/25
Essen, 5. März 2025 – Das Amtsgericht Essen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Lyrenia Immobilien GmbH erste Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Mit sofortiger Wirkung wurde Rechtsanwalt Michael Wölte als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Die in Essen ansässige Lyrenia Immobilien GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Günter Werner Broel, ist auf den An- und Verkauf sowie die Verwaltung von Immobilien spezialisiert. Angesichts wirtschaftlicher Schwierigkeiten sieht sich das Unternehmen nun mit einem möglichen Insolvenzverfahren konfrontiert.
Sicherung der Insolvenzmasse
Das Gericht hat mehrere einschränkende Maßnahmen verhängt, um eine nachteilige Veränderung des Vermögens der Schuldnerin zu verhindern:
- Verfügungsbeschränkung: Die Gesellschaft darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Zahlungsstopp: Drittschuldnern ist es untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten – stattdessen gehen alle Forderungen an den Insolvenzverwalter.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorerst gestoppt, soweit sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen.
Nächste Schritte im Verfahren
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft zu prüfen und festzustellen, ob eine ausreichende Insolvenzmasse für die Eröffnung des Verfahrens vorhanden ist. Erst nach dieser Prüfung wird entschieden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob der Antrag mangels Masse abgewiesen wird.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung möglich ist oder ob es auf eine vollständige Abwicklung der Lyrenia Immobilien GmbH hinausläuft.