Aktenzeichen: 70d IN 57/25
Köln, 28. Februar 2025 – Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Holzklusiv GmbH vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet.
Das Unternehmen mit Sitz in der Stauweiher 5, 51645 Gummersbach, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104183 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Dimitrij Scholochow vertreten. Die Holzklusiv GmbH ist auf die Produktion und den Handel mit Holzprodukten, insbesondere Saunen und Jacuzzis, spezialisiert.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Marc d’Avoine aus Köln bestellt.
📍 Kanzlei: Im Zollhafen 22, 50678 Köln
Gerichtlich angeordnete Maßnahmen
- Einschränkung der Verfügungsgewalt: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Geschäftspartner und Kunden, die der Holzklusiv GmbH noch Geld schulden, dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen an den Insolvenzverwalter zu richten.
- Einzug offener Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, bestehende Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Sicherung der Insolvenzmasse: Alle Maßnahmen zur Erhaltung und Verwaltung des Unternehmensvermögens unterliegen der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Nächste Schritte im Verfahren
Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.
Gläubiger und Geschäftspartner der Holzklusiv GmbH werden gebeten, sich frühzeitig mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um ihre Forderungen abzustimmen und sich über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.