Aktenzeichen: 502 IN 33/25
Düsseldorf, 20. Februar 2025 – Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der RKM 740 Tower GmbH & Co. KG vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet.
Die Gesellschaft mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRA 54999 B, wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die RKM 740 Tower GmbH (HRB 197379 B), vertreten. Geschäftsführender Vertreter ist Herr Jörg Richard Lemberg.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Kanzleisitz Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf, eingesetzt. Seine Aufgabe besteht darin, das Unternehmensvermögen zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung vorzubereiten.
Gerichtlich angeordnete Maßnahmen
- Einschränkung der Verfügungsgewalt: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
- Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Drittschuldner, also Kunden oder Geschäftspartner mit offenen Verbindlichkeiten gegenüber der RKM 740 Tower GmbH & Co. KG, dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Gesellschaft leisten. Diese sind ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu richten.
- Einzug von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, bestehende Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten.
- Sicherung der Insolvenzmasse: Alle notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung und Verwaltung des Unternehmensvermögens werden unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters durchgeführt.
Weitere Verfahrensschritte
Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. In den kommenden Wochen wird eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens erfolgen, um über eine mögliche Sanierung oder Abwicklung zu entscheiden.
Gläubiger und Geschäftspartner der RKM 740 Tower GmbH & Co. KG werden gebeten, sich frühzeitig mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um ihre Forderungen abzustimmen und sich über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.