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EBG immorent GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 164 IN 21/25

Essen, 4. März 2025 – Das Amtsgericht Essen hat heute im Insolvenzverfahren über das Vermögen der EBG immorent GmbH, mit Sitz in Dortmund, weitreichende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Unternehmen, das im Bereich des Immobilienerwerbs, der Gebäudeverwaltung sowie der Vermietung und Verpachtung tätig ist, sieht sich mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32896, wird durch den Geschäftsführer Dag Edvard Hagby vertreten und hat ihren Firmensitz in der Nikolaus-Groß-Straße 25, 44329 Dortmund.

Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zur Sicherung der Vermögenswerte und im Interesse der Gläubiger hat das Insolvenzgericht Rechtsanwalt Thorsten Klepper, Bredeneyer Str. 2b, 45133 Essen, als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dieser erhält weitreichende Befugnisse, um die finanzielle Lage des Unternehmens zu stabilisieren und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu ermöglichen.

Wichtige Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung

  1. Einschränkung der Verfügungsgewalt: Die Geschäftsführung darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Unternehmensvermögen verfügen.
  2. Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Drittschuldner, die Forderungen gegenüber der EBG immorent GmbH begleichen müssten, dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten. Stattdessen sind diese an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
  3. Einzug offener Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, bestehende Bankguthaben und offene Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  4. Aussetzung von Zwangsvollstreckungen: Gläubigermaßnahmen wie Zwangsvollstreckungen oder einstweilige Verfügungen gegen das Unternehmen werden untersagt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Vermögenswerte. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorläufig gestoppt.

Ausblick und weiteres Vorgehen

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. Bis dahin bleibt das Unternehmen handlungsfähig, jedoch unter der strengen Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dieser wird in den kommenden Wochen eine detaillierte Prüfung der Vermögensverhältnisse vornehmen und mögliche Optionen für das weitere Vorgehen bewerten.

Gläubiger sowie Geschäftspartner der EBG immorent GmbH werden gebeten, sich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um ihre Forderungen abzustimmen und sich über den Fortgang des Verfahrens zu informieren. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein für die Zukunft des Unternehmens und die Interessen der beteiligten Gläubiger.

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