Aktenzeichen: IN 188/24
Das Amtsgericht Nördlingen hat am 3. März 2025 den Insolvenzantrag der InkLovers Tattoo & Supply GmbH, ansässig in der Königstraße 39, 89407 Dillingen a.d. Donau, abgelehnt. Das Unternehmen, das auf den Betrieb von Tattoo-Studios, den Handel mit Tattoo-Produkten sowie die Durchführung von Tattoo-Seminaren spezialisiert ist, hatte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt.
Grund der Abweisung
Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen, da das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Aufhebung vorheriger Sicherungsmaßnahmen
Bereits am 3. Dezember 2024 waren Sicherungsmaßnahmen zur Vermögenssicherung angeordnet worden. Mit der heutigen Entscheidung wurden diese aufgehoben.
Rechtsmittel und weitere Schritte
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Nördlingen, Tändelmarkt 5, 86720 Nördlingen eingelegt werden.
Die vollständigen Beschlüsse können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Nördlingen eingesehen werden.