Die Rezet Automotive GmbH, ein in Hamburg ansässiges Unternehmen für Kfz-Beratung, Groß- und Einzelhandel sowie Montage von Fahrzeugzubehör, hat ein Insolvenzverfahren beantragt. Das Amtsgericht Hamburg hat daraufhin am 27. Februar 2025 vorläufige Maßnahmen zum Schutz des Unternehmensvermögens angeordnet.
Rechtsanwalt Reinhold Horn als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Reinhold Horn ernannt. Ab sofort sind alle finanziellen Verfügungen der Rezet Automotive GmbH nur noch mit seiner Zustimmung gültig.
Um die Insolvenzmasse zu sichern, gilt zudem:
- Schuldner der Rezet Automotive GmbH dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten, sondern ausschließlich an den Insolvenzverwalter.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen werden ausgesetzt, sofern sie keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betreffen.
Wie geht es weiter?
Mit diesen Maßnahmen wird das Unternehmensvermögen vor nachteiligen Veränderungen geschützt, bis das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet. Ob eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung erfolgt, bleibt abzuwarten.
— Amtsgericht Hamburg, 27. Februar 2025
Aktenzeichen: 67g IN 59/25