Aktenzeichen: 7 IN 135/24
Das Amtsgericht Stendal hat am 27. Februar 2025 den Insolvenzantrag der Klarowitz Lounge & Café UG mit Sitz in Tangermünde mangels Masse abgewiesen. Damit wurden auch die zuvor erlassenen Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Insolvenzverwaltung, die seit dem 5. Dezember 2024 bestanden, wieder aufgehoben.
Der Geschäftsführer Christopher Klarowitz hatte für das Unternehmen, das unter der Anschrift Albrechtstraße 20 in Tangermünde firmiert, ein Insolvenzverfahren beantragt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken – ein zwingender Grund für die Abweisung des Antrags gemäß Insolvenzordnung.
Folgen der Entscheidung
- Das Unternehmen bleibt formal bestehen, ist jedoch zahlungsunfähig und kann keine Insolvenzabwicklung durchlaufen.
- Gläubiger erhalten keine Insolvenzquote, da kein Verfahren eröffnet wird. Ihnen bleibt nur der zivilrechtliche Weg, um ausstehende Forderungen einzutreiben.
- Die bisher angeordnete Kontrolle des Unternehmens durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter entfällt.
- Das Unternehmen wird in der Regel von Amts wegen aufgelöst, sofern es nicht noch über Mittel zur Fortführung verfügt.
Die Entscheidung verdeutlicht die wirtschaftlich prekäre Lage der Klarowitz Lounge & Café UG. Ohne geordnete Insolvenzverwaltung stehen Lieferanten, Geschäftspartner und Mitarbeiter nun vor der Herausforderung, offene Forderungen auf anderem Wege geltend zu machen.
Das Insolvenzgericht Stendal hat das Verfahren mit diesem Beschluss abgeschlossen.