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Insolvenzantrag der Gruber Finanzholding GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Regensburg hat am 20. Februar 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gruber Finanzholding GmbH abgewiesen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 2 IN 674/24 geführt.

Die Gesellschaft, mit Sitz in der Gruberweg 11, 92444 Rötz, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 15685 eingetragen und auf die Erbringung von Management- und Beratungsleistungen spezialisiert. Geschäftsführer der Schuldnerin ist Gerhard Gruber, vertreten durch ihre Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwältin Rosemarie Lankes, Gartenstraße 4, 93495 Weiding.

Ablehnung des Antrags mangels Masse

Das Gericht wies den Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ab. Dies bedeutet, dass nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken – eine zwingende Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Abs. 1 InsO.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden.

  • Frist: Die Notfrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Falls die öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt, beginnt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung.
  • Einreichung: Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Regensburg, Augustenstr. 3, 93049 Regensburg, einzureichen. Sie kann auch bei jedem Amtsgericht zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden, muss jedoch rechtzeitig beim Amtsgericht Regensburg eingehen.
  • Erforderlicher Inhalt: Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.

Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen

  • Eine einfache E-Mail genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.
  • Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen hierzu sind auf www.justiz.de abrufbar.

Folgen der Entscheidung

Da der Insolvenzantrag abgewiesen wurde, bleibt die Gruber Finanzholding GmbH rechtlich bestehen, verliert jedoch den Gläubigerschutz durch ein Insolvenzverfahren. Gläubiger haben nun die Möglichkeit, individuelle Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen einzuleiten.

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