Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 17. Januar 2025 gegen die pferdewetten.de AG ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro verhängt. Hintergrund ist ein Verstoß gegen die gesetzlichen Offenlegungspflichten nach § 325 Handelsgesetzbuch (HGB).
Die Gesellschaft hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 nicht fristgerecht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Jahres- und Konzernabschlüsse innerhalb einer bestimmten Frist zu veröffentlichen. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht kann mit Ordnungsgeldern sanktioniert werden, wobei sich das BfJ auf § 335 HGB stützt.
Die pferdewetten.de AG hat gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt. Damit bleibt zunächst offen, ob das Ordnungsgeld bestehen bleibt oder eine Überprüfung durch die zuständigen Instanzen erfolgt. Das Verfahren verdeutlicht die Bedeutung der Einhaltung gesetzlicher Publizitätsvorgaben, insbesondere für börsennotierte Unternehmen.