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Reschke Gastronomie GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Geschäftsbetrieb eingeschränkt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 702 IN 104/25

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat am 26. Februar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Reschke Gastronomie GmbH angeordnet. Damit sind Verfügungen des Unternehmens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Heiko Jaap, möglich.

Hintergrund der Entscheidung

Die Reschke Gastronomie GmbH, mit Sitz in Bollewick, ist im Handelsregister unter HRB 5021 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Ricardo Reschke vertreten. Das Unternehmen, das in der Gastronomiebranche tätig ist, sieht sich finanziellen Schwierigkeiten gegenüber und hat daher die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.

Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

🔹 Einschränkung der Verfügungsgewalt: Die GmbH darf keine finanziellen Transaktionen oder Vermögensverfügungen ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters vornehmen.
🔹 Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Heiko Jaap wurde mit der Sicherung und Prüfung der wirtschaftlichen Lage beauftragt.
🔹 Einziehung von Forderungen: Außenstände dürfen nur noch durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen werden.
🔹 Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Drittschuldner sind verpflichtet, alle Zahlungen direkt an den Insolvenzverwalter zu leisten.
🔹 Sicherung von Unternehmenswerten: Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten und die Buchhaltung sowie Geschäftsunterlagen zu prüfen.
🔹 Prüfung der Fortführungsmöglichkeiten: Es wird untersucht, ob eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung des Unternehmens möglich ist.

Wie geht es weiter?

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun eine umfassende Analyse der wirtschaftlichen Lage der Reschke Gastronomie GmbH durchführen. Auf Basis dieser Prüfung entscheidet das Amtsgericht Neubrandenburg, ob das Insolvenzverfahren eröffnet oder eine alternative Lösung angestrebt wird.

Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung in Verbindung setzen, um ihre Interessen zu wahren und Forderungen geltend zu machen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neubrandenburg eingesehen werden.

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