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KiThcom GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Verfügungen nur mit Zustimmung möglich
Freizeit Spielstätten Automaten GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Verfügungen nur mit Zustimmung möglich
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Freizeit Spielstätten Automaten GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Verfügungen nur mit Zustimmung möglich

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 405 IN 272/25

Das Amtsgericht Leipzig hat am 25. Februar 2025 um 13:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Freizeit Spielstätten Automaten GmbH angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Matthias Lechleitner aus Leipzig bestellt.

Hintergrund der Entscheidung

Die Freizeit Spielstätten Automaten GmbH, mit Sitz in Borsdorf, ist im Handelsregister unter HRB 30134 eingetragen und wird von Geschäftsführer Matthias Friedrich Kurth vertreten. Angesichts finanzieller Schwierigkeiten hat das Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt, woraufhin das Gericht die vorläufige Verwaltung zur Sicherung der Unternehmenswerte und zur Prüfung der weiteren Schritte angeordnet hat.

Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

🔹 Einschränkung der Verfügungsgewalt: Das Unternehmen kann keine finanziellen Transaktionen oder Vermögensverfügungen ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vornehmen.
🔹 Ernennung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Matthias Lechleitner übernimmt die Kontrolle über die wirtschaftlichen Vorgänge und prüft die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens.
🔹 Einziehung von Forderungen: Außenstände des Unternehmens dürfen nur noch durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen werden.
🔹 Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Drittschuldner dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Freizeit Spielstätten Automaten GmbH leisten, sondern müssen sämtliche Zahlungen an den Insolvenzverwalter richten.

Wie geht es weiter?

Die Insolvenzverwaltung wird nun prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erforderlich wird. Das Gericht wird auf Basis dieser Erkenntnisse entscheiden, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird oder ob alternative Lösungen bestehen.

Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung in Verbindung setzen, um ihre Interessen zu wahren und ihre Forderungen geltend zu machen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leipzig eingesehen werden.

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