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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Conen Holding GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Wittlich hat am 25. Februar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Conen Holding GmbH angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 7a IN 24/25 geführt.

Die Gesellschaft, mit Sitz in der Conenstraße 4, 54497 Morbach, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter HRB 44767 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Dr. Christoph Weiss, Arnaud Gielen und Christian Monz vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tobias Wahl bestellt, der seine Kanzlei in Mannheim, L9, 11, betreibt. Er ist unter der Telefonnummer 0621 127960 sowie per Fax unter 0621 1279611 erreichbar.

Einschränkungen der Verfügungsgewalt

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sind sämtliche Verfügungen der Conen Holding GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient dazu, das Unternehmensvermögen zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.

Ausblick auf das Verfahren

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der Conen Holding GmbH prüfen und eine Einschätzung über die Fortführungs- oder Sanierungsmöglichkeiten des Unternehmens abgeben. Das Amtsgericht Wittlich wird auf dieser Grundlage über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.

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