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Insolvenzantrag der Private Immobiliengesellschaft mbH abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Augsburg, 19. Februar 2025 – Das Amtsgericht Augsburg hat im Verfahren Az.: IN 774/24 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Private Immobiliengesellschaft mbH mangels Masse abgewiesen.

Unternehmenshintergrund

Die Private Immobiliengesellschaft mbH war im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 23914 eingetragen.

  • Geschäftssitz: Am Martinsfeld 3, 86911 Dießen
  • Geschäftsführerin: Maria Agostini-Schwarz
  • Geschäftszweig: Immobilienverwaltung

Ablehnung des Insolvenzantrags

Das Gericht entschied, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Der Antrag wurde daher gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen.

Folgen der Entscheidung

  • Kein Insolvenzverwalter wird bestellt.
  • Gläubiger können keine Forderungen im Insolvenzverfahren geltend machen.
  • Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen sind weiterhin möglich.

Diese Entscheidung verdeutlicht, dass eine ausreichende Insolvenzmasse eine Grundvoraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens darstellt.

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