Offenburg, 21. Februar 2025 – Das Amtsgericht Offenburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Beatus Pria GmbH, mit Sitz in der Kästehalde 10, 77728 Oppenau, unter dem Aktenzeichen 30 IN 64/25 eine wesentliche Entscheidung getroffen.
Um einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation vorzubeugen, wurde am heutigen Vormittag um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 721217, wird durch ihren Geschäftsführer Michael Müller vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte BSK Berbuer/Speier/Kuhn aus Freiburg tätig.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Schneider, mit Kanzleisitz in der Humboldtstraße 2, 79098 Freiburg, bestellt.
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Sicherungsmaßnahmen zur Wahrung der Vermögenswerte
Gemäß den §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) hat das Gericht verschiedene Maßnahmen getroffen, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Verfahrensführung zu ermöglichen:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
- Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin sind untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden ausgesetzt.
- Die Schuldnerin darf nicht mehr über ihre Bankkonten und Forderungen verfügen, diese Befugnisse gehen vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
- Schuldner der Beatus Pria GmbH (Drittschuldner) dürfen keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin leisten, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und zu verwalten.
- Er kann Sonderkonten für die Verwaltung der Insolvenzmasse eröffnen und über diese verfügen.
- Die Geschäftsräume der Schuldnerin dürfen vom Insolvenzverwalter betreten und geprüft werden, zudem erhält er Einsicht in sämtliche geschäftlichen Unterlagen.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Neben der Sicherung der Vermögenswerte hat der Insolvenzverwalter auch die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu analysieren. Dabei wird geprüft:
- Ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
- Welche Chancen für eine Fortführung des Unternehmens bestehen oder ob eine Liquidation droht.
Möglichkeiten der Beschwerde
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Offenburg, Hindenburgstraße 5, 77654 Offenburg, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls keine Verkündung erfolgte – mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts eingelegt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang beim zuständigen Gericht.
Für die elektronische Einreichung gilt: Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten sind unter www.ejustice-bw.de verfügbar.
Weiterer Verfahrensverlauf
Der vollständige gerichtliche Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenburg eingesehen werden.
Mit dieser Maßnahme wurde ein entscheidender Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte der Beatus Pria GmbH eingeleitet. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung erforderlich wird.