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BaFin warnt vor Identitätsdiebstahl bei SimCorp – Betrüger locken mit gefälschten Investitionsangeboten
Staatsanwaltschaft Köln

BaFin warnt vor Identitätsdiebstahl bei SimCorp – Betrüger locken mit gefälschten Investitionsangeboten

knerri61 (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor betrügerischen Investitionsangeboten, die unter dem Namen der SimCorp GmbH, Bad Homburg, oder anderer Unternehmen der SimCorp-Gruppe verbreitet werden. Besonders häufig werden diese betrügerischen Angebote über WhatsApp und andere Messenger-Dienste versendet.

Laut BaFin nutzen unbekannte Täter unbefugt den Namen und sogar Fotos von Mitarbeitern der SimCorp-Gruppe, um Vertrauen zu erwecken. Sie bieten vor allem die Vermittlung von vorbörslichen Aktien (Pre-IPO) angeblicher Börsenkandidaten an. Solche Angebote klingen für Anleger attraktiv, sind aber nicht von SimCorp autorisiert und stellen einen Identitätsdiebstahl dar.

Achtung: Kein legales Angebot – Betrugsgefahr!

Die BaFin stellt klar: SimCorp erbringt keine solchen Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen, und die angebotenen Investitionsmöglichkeiten sind nicht legitim.

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen nur mit einer offiziellen Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Seriöse Unternehmen und Finanzdienstleister sind in der Unternehmensdatenbank der BaFin gelistet. Betrügerische Anbieter handeln dagegen ohne Zulassung und versuchen, Anleger mit gefälschten Informationen in die Falle zu locken.

Wie schützen sich Anleger?

  • Misstrauen bei unerwarteten Anlageangeboten über Messenger-Dienste: Seriöse Finanzdienstleister kontaktieren Kunden nicht über WhatsApp oder ähnliche Plattformen.
  • Überprüfung der Unternehmensdatenbank der BaFin: Dort kann überprüft werden, ob ein Unternehmen tatsächlich über eine Erlaubnis verfügt.
  • Keine persönlichen Daten oder Zahlungen ohne gründliche Prüfung: Niemals Geld an Unbekannte überweisen oder persönliche Finanzdaten preisgeben.

Die Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG), der vor unautorisierten Finanzdienstleistungen schützt. Verbraucher sollten daher höchste Vorsicht walten lassen und verdächtige Angebote direkt der BaFin melden.

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