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Insolvenzantrag der XWOOD Handels GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Leipzig, 12. Februar 2025 – Das Amtsgericht Leipzig hat im Verfahren 405 IN 2249/24 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der XWOOD Handels GmbH mangels Masse abgelehnt. Damit entfällt die Möglichkeit einer geordneten Abwicklung des Unternehmens unter gerichtlicher Aufsicht.

Die Gesellschaft mit Sitz in Leipzig, vertreten durch Geschäftsführer Vincenzo De Matteis, hatte ein Insolvenzverfahren beantragt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken – eine zwingende Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Abs. 1 InsO.

Folgen für Gläubiger und Geschäftspartner

Durch die Abweisung des Antrags entfällt für Gläubiger die Möglichkeit, ihre Forderungen über ein Insolvenzverfahren geltend zu machen. Da keine Insolvenzmasse vorhanden ist, bleiben offene Rechnungen voraussichtlich unbeglichen.

Rechtliche Möglichkeiten

Gegen den Beschluss 405 IN 2249/24 kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Leipzig eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder – falls diese nicht erfolgt ist – mit der Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Beschwerden müssen schriftlich oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.

Ungewisse Zukunft des Unternehmens

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags bleibt die XWOOD Handels GmbH ohne eine geregelte Liquidation. Das Unternehmen ist damit wirtschaftlich handlungsunfähig, und Gläubiger haben kaum Chancen auf eine Begleichung ihrer Forderungen. Ob noch alternative Lösungen geprüft werden oder das Unternehmen endgültig erlischt, bleibt abzuwarten.

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