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Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek über Polizeikosten bei Hochrisikospielen

Tumisu (CC0), Pixabay

Frage: Herr Blazek, das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundesländer ihre Polizeikosten bei Hochrisikospielen den Profivereinen in Rechnung stellen dürfen. Wie bewerten Sie dieses Urteil?

Daniel Blazek: Das Urteil ist auf den ersten Blick nachvollziehbar. Warum sollte die Allgemeinheit für die massiven Polizeieinsätze zahlen, die bei bestimmten Fußballspielen notwendig sind? Aber es wirft auch viele rechtliche und praktische Fragen auf. Es ist nicht so einfach, wie es zunächst scheint.

Frage: Welche Fragen meinen Sie konkret?

Daniel Blazek: Zum einen gibt es die Frage der Verhältnismäßigkeit: Wie wird sichergestellt, dass die Vereine nicht übermäßig belastet werden? Nicht jedes Hochrisikospiel generiert Einnahmen, die solche Kosten rechtfertigen. Zum anderen ist unklar, wie die Gebühren berechnet werden. Außerdem: Wenn ein Verein für Polizeikosten zahlen muss, sollte er dann nicht auch ein Mitspracherecht bei der Einsatzplanung haben? Diese Diskussion wird noch spannend.

Frage: Die DFL hat das Urteil als enttäuschend bezeichnet. Sehen Sie das ähnlich?

Daniel Blazek: Ich verstehe die Enttäuschung der DFL. Für die Vereine ist das eine zusätzliche finanzielle Belastung, die nicht planbar ist. Zudem stellt sich die Frage nach der Wettbewerbsfairness. Was passiert, wenn ein Verein in einem Bundesland spielt, das keine Gebühren erhebt, während ein anderer zahlen muss? Das könnte zu einem Flickenteppich führen.

Frage: In Rheinland-Pfalz gibt es bereits ein Ampelsystem für Fußballspiele. Könnte das ein Vorbild für andere Bundesländer sein?

Daniel Blazek: Das Ampelsystem ist ein guter Ansatz, weil es die Gefährdungslage transparent macht. Es ist klar geregelt, wann ein Spiel als Hochrisikospiel eingestuft wird. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Wenn ein Verein plötzlich ständig „rote Spiele“ hat, könnte das auf eine Art von Willkür oder Ungleichbehandlung hindeuten. Es braucht klare und objektive Kriterien.

Frage: Kritiker, wie das Fanbündnis „Unsere Kurve“, argumentieren, dass die Polizeiarbeit zur reinen Dienstleistung verkommt. Teilen Sie diese Sorge?

Daniel Blazek: Ich kann den Punkt nachvollziehen. Die Gewährleistung von Sicherheit ist eigentlich eine staatliche Aufgabe und sollte nicht von wirtschaftlichen Interessen abhängen. Wenn jedoch die wirtschaftlichen Nutznießer – in diesem Fall die Vereine – zur Kasse gebeten werden, besteht die Gefahr, dass Sicherheit tatsächlich wie eine „bestellbare Dienstleistung“ wirkt. Das könnte langfristig problematisch werden.

Frage: Was bedeutet das Urteil für kleinere Vereine oder Ligen, die auch Hochrisikospiele haben?

Daniel Blazek: Das ist ein großes Problem. Große Vereine können solche Kosten vielleicht stemmen, aber für kleinere Klubs kann das schnell existenzbedrohend werden. In diesen Fällen müsste man über Ausnahmeregelungen oder eine Deckelung der Kosten nachdenken, um den Breitensport nicht zu gefährden.

Frage: Wie könnten Vereine auf diese neue Situation reagieren?

Daniel Blazek: Einige Vereine könnten gezwungen sein, die Eintrittspreise zu erhöhen, um die zusätzlichen Kosten zu decken. Andere könnten versuchen, die Polizeikosten auf die Bundesliga als Ganzes umzulegen, ähnlich wie bei TV-Geldern. Das wird sicher eine hitzige Debatte in der DFL auslösen.

Frage: Sehen Sie eine Möglichkeit, das Problem auf bundesweiter Ebene zu regeln?

Daniel Blazek: Eine bundesweit einheitliche Regelung wäre wünschenswert, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Denkbar wäre ein Fonds, in den alle Vereine einzahlen, um die Polizeikosten zu decken. Das wäre aber nur möglich, wenn die DFL und alle Klubs an einem Strang ziehen – und das scheint momentan eher unwahrscheinlich.

Frage: Vielen Dank, Herr Blazek, für Ihre Einschätzungen zu diesem komplexen Thema.

Daniel Blazek: Sehr gerne. Dieses Urteil wird uns sicher noch länger beschäftigen – auf und neben dem Spielfeld.

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