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Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzantragsverfahren der A-G Bau GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 47 IN 52/24 – Amtsgericht Lüneburg

Das Amtsgericht Lüneburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der A-G Bau GmbH, mit Sitz in Hittfelder Kirchweg 13, 21220 Seevetal, am 03. Januar 2025 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Details zum Unternehmen

Die A-G Bau GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter der Nummer HRB 209131 eingetragen. Sie wird durch ihren Geschäftsführer Adam Galonzowski gesetzlich vertreten.

Bedeutung des Beschlusses

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen deutet darauf hin, dass das Gericht keinen weiteren Bedarf für diese Maßnahmen sieht. Dies könnte darauf hindeuten, dass:

  • Das Insolvenzantragsverfahren nicht mehr fortgeführt wird, z. B. aufgrund einer Rücknahme des Antrags.
  • Kein Insolvenzgrund vorliegt, z. B. keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung festgestellt wurde.
  • Andere rechtliche oder wirtschaftliche Umstände eingetreten sind, die eine Fortführung des Verfahrens oder der Sicherungsmaßnahmen überflüssig machen.

Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen kehrt die A-G Bau GmbH in den Zustand der uneingeschränkten Verfügungsfreiheit über ihr Vermögen zurück.

Einsicht des Beschlusses

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Lüneburg eingesehen werden. Weitere Details zum Verfahren, den Hintergründen der Aufhebung oder möglichen Konsequenzen sind dort erhältlich.

Hinweis für Gläubiger und Geschäftspartner

Gläubiger und Geschäftspartner der A-G Bau GmbH sollten sich über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren. Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen endet die Überwachung oder Kontrolle durch das Insolvenzgericht. Für weitere Auskünfte können sich Beteiligte an die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lüneburg wenden.

Aktenzeichen: 47 IN 52/24
Amtsgericht Lüneburg, 03.01.2025

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