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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Autohaus Enes GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3 IN 410/24 KV

Im Verfahren über den Antrag der Autohaus Enes GmbH & Co. KG, Postweg 11, 73084 Salach, vertreten durch die Komplementärin Enes Verwaltungs-GmbH und deren Geschäftsführer Enas Beltekoglu, hat das Amtsgericht Göppingen am 26.11.2024 um 11:15 Uhr folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    • Alle Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit unbewegliche Gegenstände nicht betroffen sind. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  2. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Wahl, Karlstraße 33 (Fach 59), 89073 Ulm, bestellt.
      • Kontakt: Tel.: 0731 968800, Fax: 0731 9688050
      • E-Mail: ulm@pluta.net
  3. Verfügungsbeschränkungen:
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
  4. Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Überwachung der Schuldnerin zur Sicherung und Erhaltung ihres Vermögens.
    • Prüfung, ob das Vermögen der Schuldnerin die Verfahrenskosten deckt.
    • Berechtigung zur Einziehung von Forderungen und Verwaltung eingehender Gelder auf Sonderkonten.
  5. Pflichten der Schuldnerin:
    • Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
    • Es ist ihr untersagt, eigenständig über Bankkonten oder Außenstände zu verfügen.
  6. Drittschuldner:
    • Drittschuldner werden aufgefordert, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Göppingen (Schlossplatz 1, 73033 Göppingen) eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Elektronische Einreichung:
Rechtsmittel können elektronisch unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben eingereicht werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.ejustice-bw.de.

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