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Vorläufige Insolvenzverwaltung über DV Media GmbH angeordnet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung über DV Media GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Essen bestellt Rechtsanwalt Frank Kischko als vorläufigen Insolvenzverwalter

Am 22. November 2024 hat das Amtsgericht Essen im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DV Media GmbH, Nünningstraße 1, 45141 Essen, unter dem Aktenzeichen 160 IN 163/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 20433 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Roland Schneider vertreten. Die DV Media GmbH ist in der Veredelung und Verarbeitung von Druckprodukten sowie der Herstellung und dem Vertrieb von Druckerzeugnissen tätig.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Kischko, Blittersdorfweg 5, 45307 Essen, bestellt. Herr Kischko übernimmt die Aufgabe, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern.

Maßnahmen des Gerichts

Das Gericht hat umfangreiche Sicherungsmaßnahmen beschlossen, um die Insolvenzmasse zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu wahren:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der DV Media GmbH über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  3. Anweisungen an Drittschuldner: Drittschuldnern wird verboten, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind diese an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden eingestellt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen.

Ziel der Anordnung

Die gerichtlichen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Vermögenswerte der DV Media GmbH erhalten bleiben und nachteilige Veränderungen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vermieden werden.

Einblick in den Beschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen eingesehen werden.

Ausblick

Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Frank Kischko wurde ein erfahrener Insolvenzverwalter eingesetzt, der die finanziellen Verhältnisse der DV Media GmbH prüfen und die Gläubigerinteressen wahren wird. Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt abzuwarten. Es wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geregelte Abwicklung erforderlich wird.

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