Staatsanwaltschaft Gera
Benachrichtigung der Verletzten über die selbständige Einziehung
von Vermögenswerten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459i StPO)
821 Js 18493/19
Mit Entscheidung des Amtsgerichts Meiningen vom 14.09.2022, Az.: 821 Js 18493/19 wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 630,00 Euro angeordnet. Vermögen in dieser Höhe wurde bereits sichergestellt.
Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Unbekannt gebliebene Täter täuschten der Einziehungsbeteiligten vor, dass sie für die Zurverfügungstellung eines Girokontos eine Entlohnung erhalten würde. Auf dieses Konto gingen im Zeitraum zwischen dem 08.01.2019 und dem 08.02.2019 Überweisungen ein. Das Geld stammt ausschließlich aus Straftaten aus dem Online-Shop „feingoldscheideanstalt-seit1974.de“, einem sogenannten Fake-Shop. Die eingegangenen Gelder wurden umgehend weiter transferiert. Vorher entnahm sie sich die Entlohnung aus diesen Geldern in Höhe von 600,00 Euro.
Zusätzlich verkaufte sie über die Internetplattform eBay am 22.11.2019 einen Luftreiniger der Marke „Levoit“ zum Preis von 30,00 Euro. Dabei täuschte sie vor, willens und in der Lage zu sein, den Gegenstand zu liefern. Die Käuferin hat den Betrag gezahlt, das Gerät aber nicht bekommen.
Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Gera zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:
https://www.thueringen.de/mam/th4/thgsta/content/geschaedigtenmitteilung_wertersatzeinziehung.pdf
Hinweis:
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