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Staatsanwaltschaft Essen

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Essen

Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO

7 Js 812/​16

Strafverfahren gegen Christian Gummert wegen Betruges

Mit Urteil vom 03.07.2024 hat das Amtsgericht Essen -Az.: 51 Ls 148/​18- die Einziehung des Wertersatzes in Höhe von 7.253,80 EUR angeordnet.

Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.

Aufgrund der Vielzahl der Geschädigten erfolgt die Belehrung gem. § 459k StPO öffentlich über den Bundesanzeiger.

Diese Mitteilung erfolgt, um die Möglichkeit zu eröffnen, Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu müssen die Ansprüche binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Essen zu dem o. g. Aktenzeichen angemeldet werden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Werden die Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend gemacht, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzes.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann innerhalb einer Frist von 2 Jahren ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Herausgabeanspruch oder ein entsprechender Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Essen, 06.08.2024

Staatsanwaltschaft

Rechtspflegerin

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

 

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