Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren der FWU AG eingeleitet

Insolvenzverfahren der FWU AG eingeleitet

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Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht München hat am 19. Juli 2024 eine bedeutende Entscheidung im Insolvenzverfahren der FWU AG getroffen. Unter dem Aktenzeichen 1500 IN 10461/24 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet, um negative Veränderungen in ihrer Vermögenslage zu verhindern.
Hintergrund des Verfahrens

Die FWU AG, mit Sitz am Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald, wird durch die Vorstände Alexander Dirrheimer, Dr. Manfred J. Dirrheimer, Lukas Ludwig und Bernhard Schneider vertreten. Die Gesellschaft hat aufgrund finanzieller Schwierigkeiten einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Die Verfahrensbevollmächtigten sind die Rechtsanwälte der Kanzlei Chatham Partners PartG mbB, ansässig am Neuer Wall 50, 20354 Hamburg.
Maßnahmen und Bestellungen

Vorläufiger Insolvenzverwalter: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt, Barthstraße 16, 80339 München, bestellt. Er ist telefonisch unter +49(89)8589633 und per Fax unter +49(89)858963445 erreichbar.

Eingeschränkte Verfügungsbefugnis: Verfügungen der FWU AG über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Sicherung der Vermögenswerte: Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass das Vermögen der Gesellschaft im Interesse der Gläubiger gesichert und erhalten bleibt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Finanzen der FWU AG zu überwachen und notwendige Schritte zur Sicherung des Vermögens zu unternehmen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Diese ist beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Hinweis zur elektronischen Kommunikation

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Diese Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Diese Entscheidung des Amtsgerichts München ist ein wesentlicher Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte der FWU AG und zur Vorbereitung einer geordneten Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Weitere Entwicklungen in diesem Verfahren werden aufmerksam verfolgt, da sie bedeutende Auswirkungen auf die finanzielle Zukunft des Unternehmens und seiner Gläubiger haben könnten.

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