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Staatsanwaltschaft Gera

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

Benachrichtigung der Verletzten über die selbständige Einziehung von Vermögenswerten
und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459i StPO)

851 Js 4714/​21

Mit Entscheidung des Amtsgerichts Weimar vom 15.08.2022, Az.: 851 Js 4714/​21, wurde die selbständige Einziehung gemäß 76a Abs. 1 StGB in Höhe von 5.500,00 EUR angeordnet. Vermögen in dieser Höhe wurde bereits sichergestellt.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Einziehungsbeteiligte unterhält seit dem 01.04.1996 ein Konto bei der Commerzbank AG, IBAN DE42 8208 0000 0249 0122 99. Ab dem 12.11.2020 erhielt der Einziehungsbeteiligte Überweisungen von ihm unbekannten Dritten in Höhe von insgesamt 5.500 Euro, die er zeitnah weiter verfügte.

Die Gelder stammen aus Straftaten des gewerbsmäßigen Betruges, nämlich einem sog. rental scam, bei dem Wohnungssuchenden vorgetäuscht wird, dass sie gegen Vorauszahlung einer Miete und der Kaution eine Wohnung mieten könnten. Dabei haben die unbekannt gebliebenen Täter nicht vor, tatsächlich eine Wohnung zu vermieten. So getäuscht nahmen die Geschädigten Überweisungen an das von den unbekannten Tätern benannten Konto des Einziehungsbeteiligten vor. Die unbekannten Täter finanzieren hierdurch einen wesentlichen Teil ihres Lebensunterhaltes.

Die unbekannten Täter haben sich hierdurch wegen gewerbsmäßigen Betrugs gemäß § 263 Abs. 1, 3 Nr. 1StGB strafbar gemacht.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Gera zu dem o. g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:

https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​media/​tmmjv_​staatsanwaltschaft/​Themen/​Geschaedigte/​geschaedigtenmitteilung_​wertersatzeinziehung.pdf

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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