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Staatsanwaltschaft Lörrach

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Staatsanwaltschaft Lörrach

41 VRs 33 Js 13266/​20

Die Staatsanwaltschaft Freiburg – Zweigstelle Lörrach – führt unter dem AZ: 742 VRs 33 Js 13266/​20 ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Bühler, Johannes und Thal, Bastian, die durch Urteil des Amtsgerichts Lörrach vom 12.04.2022 unter anderem wegen Diebstahls verurteilt wurde.

Er wurde wegen folgender Tat verurteilt:

Am 05.04.2020 zwischen 22:30 Uhr und 23:00 Uhr nahm einer der Verurteilten Johannes Bühler und Bastian Rainer Thal – vermutlich der Angeschuldigte Johannes Bühler – entsprechend ihres zuvor gemeinsam gefassten Tatplans an einem nicht näher bestimmbaren Ort den Geldbeutel der lediglich unter „Kunze“ bekannten Person, um diesen – ohne einen Anspruch hierauf zu haben, was sie gewusst hatten – für sich zu behalten. In dem Geldbeutel befanden sich jedenfalls Barmittel in Höhe von 27,00 EUR. Die Tatbeute teilten die Angeschuldigten Johannes Bühler und Bastian Rainer Thal, wie ursprünglich verabredet, unter sich auf.

Es wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 27,00 EUR gegen die Verurteilten gesamtschuldnerisch angeordnet gemäß §§ 73, 73c StGB.

Der Verletzte dieser Tat kann daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Lörrach zu dem o. g. Aktenzeichen seine Ansprüche anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459j Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459j Abs. 5 StPO). Eine Rückübertragung oder Herausgabe durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der Einziehungsgegenstand im Eigentum des Staates. Bitte haben Sie Verständnis, dass es der Staatsanwaltschaft über diese Bekanntmachung hinaus nicht erlaubt ist, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie daher von schriftlichen oder mündlichen Anfragen ab und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Rechtsanwalt beraten.

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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