Start Justiz vorl. Sicherungsmaßnahmen Staatsanwaltschaft Heidelberg

Staatsanwaltschaft Heidelberg

69
qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Heidelberg

660 VA 260 Js 19995/​22

Durch das Amtsgericht ist am 08.12.2022 ein Strafbefehl ergangen, welcher seit dem 06.01.2024 rechtskräftig ist. Im Hinblick auf die Diebstahlstaten des Herrn Omar Touray wurde die Einziehung der Fahrräder Mountanbike New Dimension silber und das Mountanbike Scott blau gemäß § 73 StGB angeordnet. Die Eigentümer sind nicht bekannt.

Dem genannten Strafbefehl liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Am 29.07.2022 gegen 21:25 Uhr entwendete der Bestrafte im Kreuzungsbereich Hildastraße/​Zähringerstraße, 69115 Heidelberg, zwei mit einem Fahrradschloss angeschlossene Mountainbikes bislang unbekannter Geschädigter im Wert von ca. 300,00 EUR.

Als Tatverletzter können Sie Ihren Anspruch auf Herausgabe/​Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände innerhalb von sechs Monaten bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg anmelden, § 459j Abs. 1 StPO.

Sofern Sie Ihren Anspruch auf Herausgabe/​Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände bei der Staatsanwaltschaft binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Herausgabe/​Rückübertragung an Sie nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Sollte sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459j Abs. 2 StPO.

Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Herausgabe/​Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände bei der Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459j Abs. 5 StPO.

Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Rechtnachfolger (z. B. bei: Erbschaft, gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Herausgabe/​Rückübertragung an sich zu verlangen.

Der jeweilige Anspruchsinhaber möge sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Heidelberg zum Aktenzeichen 660 VA 260 Js 19995/​22 schriftlich in Verbindung setzen.

 

 

 

Grimm, Rechtspflegerin

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein