Dark Mode Light Mode

Staatsanwaltschaft Berlin

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Berlin

Az.: 232 Js 718/​18 (29101) V

Durch das Landgericht Berlin ist am 05.04.2018 ein Urteil ergangen, welches seit dem 04.07.2018 bezüglich dem Verurteilten Ekrem Alimanovic und seit dem 02.08.2018 bezüglich dem Verurteilten Emra Beganovic rechtskräftig ist.

Gegen die Verurteilten wurde dabei die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 670,00 € angeordnet.

Dem genannten Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Verurteilten entwendeten am 31.07.2017 verschiedene elektronische Geräte im Wert von 520,00 €, sowie Bargeld in Höhe von 150,00 € aus dem Hotelzimmer des Geschädigten Kyle Robert Maddex.

Sie können Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses b. d. Staatsanwaltschaft Berlin unter dem Az.: 232 Js 718/​18 (29101) V anmelden. Sollten weitere Auskünfte zu diesem Verfahren benötigt werden, so werden Sie gebeten sich ebenfalls an die Staatsanwaltschaft Berlin zu wenden.

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Amtsgericht Kassel

Next Post

Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Frankfurt am Main - Jahresbericht CONCEPT Aurelia Global DE000A0Q8A07