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Scoring

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sthenostudio (CC0), Pixabay

Die Bundesregierung setzt sich für einen verbesserten Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit dem sogenannten Scoring ein. Ziel ist es, ungerechtfertigte Benachteiligungen, beispielsweise bei der Vergabe von Krediten oder dem Abschluss von Abo-Verträgen aufgrund bestimmter persönlicher Merkmale, zu verhindern. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit im Kabinett final diskutiert und soll anschließend dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden.

Das neue Gesetz soll eine Einschränkung und transparentere Gestaltung des Scorings bewirken. So wird beabsichtigt, Praktiken zu unterbinden, bei denen Verbraucher allein aufgrund ihrer Wohnadresse oder ähnlich willkürlicher Kriterien spezifische Angebote, wie etwa Handy-Verträge, erhalten oder von diesen ausgeschlossen werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, eine faire und gleichberechtigte Behandlung aller Konsumenten sicherzustellen und die Transparenz in der Kredit- und Vertragsvergabe zu erhöhen.

Zusätzlich zu diesen Bestimmungen plant die Regierung, die Verbraucher umfassender über die Verwendung ihrer Daten im Scoring-Prozess zu informieren. Dies umfasst unter anderem das Recht auf Auskunft über die herangezogenen Kriterien und die Logik hinter der Bewertung. Durch diese Schritte soll eine bewusstere und verantwortungsvollere Anwendung von Scoring-Verfahren erreicht und das Vertrauen der Verbraucher in digitale Finanzdienstleistungen gestärkt werden.

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