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Deka Vermögensmanagement GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht zum 30. September 2023. Deka-BasisAnlage dynamisch DE000A2DJVV1

geralt (CC0), Pixabay

Deka Vermögensmanagement GmbH

Frankfurt am Main

Deka-BasisAnlage dynamisch

Jahresbericht zum 30. September 2023.

Ein OGAW-Sondervermögen deutschen Rechts.

Tätigkeitsbericht.

Das Anlageziel des Fonds Deka-BasisAnlage dynamisch ist die Erwirtschaftung eines mittel- bis langfristigen Kapitalwachstums durch ein breit gestreutes Anlageportfolio. Dabei wird die Erzielung einer größtmöglichen Rendite bei gleichzeitig angemessenem Risiko für diese Anlageklasse angestrebt.

Um dies zu erreichen, investiert der Fonds in Wertpapiere und Investmentanteile, wobei der Anteil der Investmentanteile mindestens 51 Prozent des Fondsvermögens betragen muss. Die Investition in Aktien und Aktienfonds darf insgesamt 80 Prozent des Fondsvermögens nicht überschreiten. Daneben erfolgen Anlagen insbesondere in Rentenfonds, Geldmarktinstrumente und Bankguthaben. Investitionen in Sonstige Anlageinstrumente sind zulässig. Der Fonds verfügt über eine implementierte Risikosteuerung, die sich an der Risikokennzahl SRI (Summary Risk Indicator) orientiert. AnlegerInnen sollen vor sehr hohen Kapitalmarktschwankungen geschützt werden, indem der Fonds sein Vermögen in diesen Marktphasen in defensivere Anlageklassen umschichtet.

Dem Fonds liegt ein aktiver Investmentansatz zugrunde. Der Investmentprozess basiert auf einer fundamental orientierten Kapitalmarkteinschätzung. Dabei werden die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen bewertet. Weitere Auswahlkriterien (z.B. Bewertung, Liquidität, Gewinne, Sentiment) fließen in die Chance-Risiko-Analyse ein. Auch sind die Auswahlkriterien wie bspw. Bonität, Regionen und Sektoren bei der Portfoliokonstruktion maßgebend. Danach werden die erfolgversprechenden Investmentfonds ausgewählt. Im Rahmen des Investmentansatzes wird auf die Nutzung eines Referenzwertes (Index) verzichtet, da die Fondsallokation nicht mit einem Index vergleichbar ist.

Bei der Auswahl geeigneter Anlagen werden ökologische, soziale und/​oder die Unternehmens- bzw. Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Im Rahmen der ESG-Strategie wird auf der Basis interner Recherchen und Analysen sowie unter Verwendung von ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen in Zielfonds investiert, welche eine ESG-Bewertung aus der oberen Hälfte ihrer Vergleichsgruppe sowie ein MSCI-ESG-Rating von mindestens „BBB“ oder einer vergleichbaren Bewertung aufweisen.

Detaillierte Angaben zur Nachhaltigkeitsstrategie und deren Merkmale können Sie der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung im Anhang des Verkaufsprospekts, dem entsprechenden Anhang des Jahresberichts sowie der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung auf der Webseite des Fonds entnehmen.

Es können Derivate zu Investitions- und/​oder Absicherungszwecken eingesetzt werden. Ein Derivat ist ein Finanzinstrument, dessen Wert – nicht notwendig 1:1 – von der Entwicklung eines oder mehrerer Basiswerte wie z. B. Wertpapieren oder Zinssätzen abhängt.

Wichtige Kennzahlen
Deka-BasisAnlage dynamisch

*Berechnung nach BVI-Methode, die bisherige Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Performance* 1 Jahr 3 Jahre p.a. seit Auflegungp.a.
0,9% 1,6% 0,7%
ISIN DE000A2DJVV1

 

Veräußerungsergebnisse im Berichtszeitraum
Deka-BasisAnlage dynamisch

Realisierte Gewinne aus in Euro
Renten und Zertifikate 1.848.180,14
Aktien 0,00
Zielfonds und Investmentvermögen 1.742.490,37
Optionen 0,00
Futures 3.192.805,07
Swaps 0,00
Metallen und Rohstoffen 0,00
Devisentermingeschäften 0,00
Devisenkassageschäften 0,00
sonstigen Wertpapieren 0,00
Summe 6.783.475,58
Realisierte Verluste aus in Euro
Renten und Zertifikate -8.360,69
Aktien 0,00
Zielfonds und Investmentvermögen -4.757.217,87
Optionen 0,00
Futures -9.355.245,21
Swaps 0,00
Metallen und Rohstoffen 0,00
Devisentermingeschäften 0,00
Devisenkassageschäften -421.995,51
sonstigen Wertpapieren 0,00
Summe -14.542.819,28

Moderate Wertsteigerung

Im Berichtszeitraum rückte die Corona-Pandemie sowie der Ukraine-Krieg sukzessive in den Hintergrund des internationalen Finanzmarktgeschehens. Hohe Energie- und Rohstoffpreise als Folge von Sanktionsmaßnahmen sorgten zwar zeitweise noch für Verunsicherung. Im weiteren Verlauf schwangen sich jedoch Inflation und die Geldpolitik der Notenbanken zu den dominierenden Themen an den Börsen auf.

Die Abkehr von der strikten Null-Covid-Politik in China mit damit verbundenen Lockdown-Maßnahmen belebte den globalen Handel, die chinesische Konjunktur blieb im weiteren Verlauf jedoch hinter den Erwartungen zurück. Im März führte die Schieflage mehrerer US-Banken sowie die Notübernahme der Schweizer Credit Suisse zu zeitweiligen Turbulenzen im Bankenbereich. Insgesamt aber konnten die Aktienmärkte bis in den Sommer merklich zulegen. Insbesondere die großen Technologiekonzerne wiesen deutliche Kurszuwächse auf. Mit der zunehmenden Erwartung einer nachlassenden Rezessionsgefahr konnte im dritten Quartal 2023 auch der Ölpreis stark profitieren, während die Aktienmärkte eine Verschnaufpause einlegten und den starken Anstieg der Vormonate korrigierten. Im Verlauf des Berichtszeitraums avancierte die Zinsentwicklung, v.a. bei den US-Staatsanleihen, zum dominanten Faktor für nahezu alle Anlageklassen.

Das Fondsmanagement nahm in der Portfoliozusammensetzung regelmäßig Anpassungen vor. Auf der Aktienfondsseite wurde u.a. im Oktober die Positionierung im Bereich Aktien USA zurückgenommen und dafür andere Regionen aufgestockt. Im November fand ein Tausch von Asien-Anlagen hin zu Japan statt, nachdem sich das strategische Bild in China tendenziell eingetrübt hatte. Im Januar erfolgte aufgrund sinkender Gewinnerwartungen, zunehmender Inflationsrisiken sowie einer steigenden Risikoaversion der Marktteilnehmer zeitweilig eine Verringerung des US-Aktien-Segments zugunsten von Emerging Markets.

Im März fanden europäische Banken über einen Branchenfonds stärkere Beachtung, welche nach deutlichen Kursrückgängen attraktiv erschienen, zumal eine gestiegene Ertragskraft als Folge des höheren Zinsniveaus das mittelfristige Potenzial steigerte. Taktische Überlegungen dominierten im Juni bei antizyklische Kaufgelegenheiten in Fondskonzepten mit Schwerpunkt auf US-amerikanische Small/​Mid Caps. Gewinnmitnahmen erfolgten hingegen im Bereich Aktien Japan nach zuvor sehr guter Wertentwicklung.

Zum Ende des Berichtsjahres lag das Aktienexposure (inkl. Derivate) bei 42,4 Prozent gegenüber einem Ausgangswert von 48,2 Prozent. Den regionalen Schwerpunkt bildeten Nordamerika und Europa, mit Beimischung von Japan und Schwellenländern.

Im Rentensektor erfolgten Investitionen in Rentenfonds bzw. Rentenspezialthemen. Im Zeitverlauf wurde die Rentenquote den Marktgegebenheiten angepasst. So erhöhte das Fondsmanagement im Oktober 2022 die Position in Rentenspezialthemen (Staatsanleihen Euroland, Schwellenländer- und Unternehmensanleihen), da die Ablaufrenditen und Risikoprämien attraktive Niveaus erreicht hatten. Im Juni 2023 erfolgte angesichts rückläufiger Risikoprämien und relativ guter Wertentwicklung im Bereich der hochverzinslichen (High Yield) Euro-Unternehmensanleihen eine moderate Verringerung dieses Segmentes zugunsten von Euroland-Staatsanleihen. Daneben tätigte das Fondsmanagement je nach Marktlage Anpassungen in der Steuerung der Zinssensitivität (Duration) des Portfolios. Zuletzt waren im Rentensegment (inkl. Derivate) 35,2 Prozent des Fondsvolumens investiert.

Als Beimischung kamen im Berichtszeitraum weiterhin zwei Rohstoffzertifikate auf Gold zum Einsatz, welche zum Stichtag einen Anteil von 10,8 Prozent aufwiesen.

Fondsstruktur
Deka-BasisAnlage dynamisch

Geringfügige Abweichungen zur Vermögensaufstellung des Berichts resultieren aus der Zuordnung von Zins- und Dividendenansprüchen zu den jeweiligen Wertpapieren sowie aus rundungsbedingten Differenzen.

Aktienfonds 60,2%
Rentenfonds 23,8%
Zertifikate 10,8%
Barreserve, Sonstiges 5,2%

Währungsseitig dominierte weiterhin die europäische Gemeinschaftswährung, deren Anteil im Stichtagsvergleich anstieg. Der US-Dollar wurde hingegen merklich reduziert. Der japanische Yen blieb als Kassenposition ebenfalls noch im Fonds vertreten.

Nahezu alle Segmente haben positiv zur absoluten Wertentwicklung beigetragen. Darüber hinaus ergaben sich geringe Schwankungen auf Gesamtfondsebene durch eine relativ defensive Ausrichtung (z.B. unterdurchschnittliche Aktiengewichtung, Aktien Low Risk-Anlagen und defensive Sektoren sowie Gold). Andererseits war hierdurch nur eine partielle Partizipation an der Aufwärtsbewegung der Aktienmärkte möglich. Zudem hat die Durationspositionierung bei deutschen und US-Staatsanleihen im Zuge steigender Renditen die Fondsentwicklung belastet.

Der Fonds Deka-BasisAnlage dynamisch verzeichnete im Berichtszeitraum eine Wertsteigerung um 0,9 Prozent.

Anteile an dem Sondervermögen sind Wertpapiere, deren Preise durch die börsentäglichen Kursschwankungen der im Fonds befindlichen Vermögensgegenstände bestimmt werden und deshalb steigen oder auch fallen können (Marktpreisrisiken).

Aufgrund der Investitionen in fremde Währungen unterlag der Fonds Fremdwährungsrisiken. Darüber hinaus waren Derivate im Portfolio enthalten, sodass auch hierfür spezifische Risiken wie das Kontrahentenrisiko zu beachten waren.

Die Risiken von Investmentanteilen, die für einen Fonds erworben werden (so genannte „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltene Vermögensgegenständen. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche Engagements tätigen. Dieses Sondervermögen enthält Anteile an anderen Fonds, die in Aktien und Renten investieren. Insofern unterliegt der Fonds mittelbar spezifischen Risiken wie dem Zinsänderungs- und Adressenausfallrisiko sowie Aktienkursrisiken.

Die Einschätzung der im Berichtszeitraum eingegangenen Liquiditätsrisiken orientiert sich an der Veräußerbarkeit von Vermögenswerten, die potenziell eingeschränkt sein kann. Der Fonds verzeichnete in der Berichtsperiode keine wesentlichen Liquiditätsrisiken.

Zur Bewertung und Vermeidung operationeller Risiken führt die Gesellschaft detaillierte Risikoüberprüfungen durch. Das Sondervermögen unterlag im Berichtszeitraum keinen besonderen operationellen Risiken.

Vermögensübersicht zum 30. September 2023.

Gliederung nach Anlageart – Land Kurswert % des Fonds-
in EUR vermögens *)
I. Vermögensgegenstände
1. Investmentanteile 225.831.199,96 84,07
Deutschland 76.199.401,92 28,37
Irland 42.057.202,10 15,64
Luxemburg 106.549.830,50 39,68
Österreich 1.024.765,44 0,38
2. Zertifikate 29.150.071,60 10,85
Irland 29.150.071,60 10,85
3. Derivate 991.690,07 0,37
4. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds 9.450.414,64 3,51
5. Sonstige Vermögensgegenstände 6.918.433,76 2,57
II. Verbindlichkeiten -3.670.577,33 -1,37
III. Fondsvermögen 268.671.232,70 100,00

 

Gliederung nach Anlageart – Währung Kurswert % des Fonds-
in EUR vermögens *)
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
I. Vermögensgegenstände
1. Investmentanteile 225.831.199,96 84,07
EUR 199.103.928,17 74,12
USD 26.727.271,79 9,95
2. Zertifikate 29.150.071,60 10,85
EUR 29.150.071,60 10,85
3. Derivate 991.690,07 0,37
4. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds 9.450.414,64 3,51
5. Sonstige Vermögensgegenstände 6.918.433,76 2,57
II. Verbindlichkeiten -3.670.577,33 -1,37
III. Fondsvermögen 268.671.232,70 100,00

Vermögensaufstellung zum 30. September 2023.

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw. Bestand Käufe/​ Verkäufe/​ Kurs Kurswert % des
Anteile bzw. 30.09.2023 Zugänge Abgänge in EUR Fondsver-
Whg. Im Berichtszeitraum mögens *)
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
Börsengehandelte Wertpapiere 29.150.071,60 10,85
Zertifikate 29.150.071,60 10,85
EUR 29.150.071,60 10,85
FR0013416716 Amundi Physical Metals PLC Rohst.-Zert. XAU 19/​18 STK 75.945 27.200 178.585 EUR 70,760 5.373.868,20 2,00
XS2183935274 Invesco Physical Markets PLC Rohst.-Zert.XAU 20/​00 STK 520.700 770.900 594.664 EUR 45,662 23.776.203,40 8,85
Wertpapier-Investmentanteile 225.831.199,96 84,07
Gruppeneigene Wertpapier-Investmentanteile 122.503.829,34 45,61
EUR 122.503.829,34 45,61
DE000DK1CJZ4 Deka Bund + S Finanz: 7-15 I ANT 209.981 73.400 69.440 EUR 83,140 17.457.820,34 6,50
DE000ETFL185 Deka Deutsche Börse EUROGOV Germany 1-3 UCITS ETF ANT 75.980 11.600 12.300 EUR 73,588 5.591.216,24 2,08
DE000ETFL193 Deka Deutsche Börse EUROGOV Germany 3-5 UCITS ETF ANT 82.844 15.400 14.900 EUR 85,866 7.113.482,90 2,65
DE000ETFL599 Deka MSCI EUR Corporates Climate Change ESG UCUTS ETF ANT 18.150 8.500 0 EUR 84,390 1.531.678,50 0,57
DE000ETFL565 Deka MSCI Europe Climate Change ESG UCITS ETF ANT 575.836 284.700 62.000 EUR 13,646 7.857.858,06 2,92
DE000ETFL318 Deka MSCI Japan Climate Change ESG UCITS ETF ANT 898.150 183.000 61.000 EUR 8,301 7.455.543,15 2,77
DE000ETFL573 Deka MSCI USA Climate Change ESG UCITS ETF ANT 524.016 165.200 115.500 EUR 36,705 19.234.007,28 7,16
LU0133819333 Deka Portfolio Nachhaltigkeit Globale Aktien ANT 382.816 229.932 2.300 EUR 56,780 21.736.292,48 8,09
DE000ETFL524 Deka US Treasury 7-10 UCITS ETF ANT 7.994 2.382 1.650 EUR 818,620 6.544.048,28 2,44
LU0368601893 Deka-Europa Aktien Spezial I (A) ANT 17.822 3.530 11.000 EUR 202,870 3.615.549,14 1,35
LU0851807460 Deka-Globale Aktien LowRisk I (A) ANT 96.327 19.678 2.850 EUR 224,700 21.644.676,90 8,06
DE0009771824 Deka-VarioInvest TF ANT 10.627 8.100 5.000 EUR 62,550 664.718,85 0,25
DE000A1JSHJ5 Weltzins-INVEST (I) ANT 100.143 74.800 0 EUR 20,540 2.056.937,22 0,77
Gruppenfremde Wertpapier-Investmentanteile 103.327.370,62 38,46
EUR 76.600.098,83 28,51
LU1136108757 AGIF-Allianz Euro Credit SRI Inh. Anteile WT ANT 843 610 725 EUR 960,620 809.802,66 0,30
LU0368229703 BGF – Euro Bond Fund Actions Nominatives I2 ANT 73.304 35.200 0 EUR 12,760 935.359,04 0,35
LU1435395980 BLRK STR.FDS-BK Sust.Euro Bd Action Nom.I2 Acc. ANT 11.471 5.500 0 EUR 87,560 1.004.400,76 0,37
DE000DWS17Z6 Deutsche Extra Bond Tot.Return FD ANT 16.498 5.100 0 EUR 41,950 692.091,10 0,26
AT0000A1PY56 ERSTE RESPONSIBLE BD EMERG.CO. Inh.-Ant. I A ANT ANT 12.032 5.700 0 EUR 85,170 1.024.765,44 0,38
LU2360511021 Eur.Specialist IF-MG Su.Eu.Cr. Act. Nom. EI Acc. ANT 9.460 9.460 0 EUR 88,481 837.033,10 0,31
LU2608816398 Fidelity Fds-Sust.Asia Eq.Fund Act.Nom. R Acc. ANT 612.500 612.500 0 EUR 9,574 5.864.075,00 2,18
IE00BFYV9M80 Guinness A.M.Fds-G.Sust.Energy Reg.Shs Y Acc. ANT 541.110 261.800 86.500 EUR 21,422 11.591.604,31 4,31
LU0404498767 HSBC GIF-Euro High Yield Bond X (Cap.) ANT 13.163 11.100 10.500 EUR 48,024 632.139,91 0,24
IE00BJK55C48 iShs II-E.H.Yd Co.Bd ESG U.ETF Reg.Shs Acc. ANT 284.500 284.500 0 EUR 4,844 1.378.146,45 0,51
IE00B3VWN393 iShs VII-$ Trsy Bd 3-7yr U.ETF Reg.Shares ANT 55.359 11.476 7.600 EUR 118,530 6.561.702,27 2,44
IE00B52VJ196 iShsII-MSCI Europe SRI U.ETF Reg.Shs (Acc) ANT 17.906 4.600 2.500 EUR 58,510 1.047.680,06 0,39
LU2051469620 JPM.Fds-Em. Mkts Sust. Equ. Fd Act. Nom. I Acc. ANT 28.555 28.555 0 EUR 104,020 2.970.240,75 1,11
LU2051469893 JPM.Fds-Em. Mkts Sust. Equ. Fd Act. Nom. I Dis. ANT 28.375 28.375 0 EUR 102,160 2.898.789,18 1,08
LU1529809490 JPM.Fds-Europe Sustainable Eq. Act. Nom. S2(acc) ANT 69.590 32.850 23.400 EUR 104,120 7.245.710,80 2,70
LU0986646882 Kempen I.F.-K.(L.)EO Sus.Cred. I Acc. ANT 1.971 970 0 EUR 927,360 1.827.826,56 0,68
LU1781541252 MUL-AMUNDI MSCI Japan U.ETF Nam.-An. Acc ANT 298.500 298.500 0 EUR 14,525 4.335.712,50 1,61
LU1829219390 MUL-Lyx.EO STOXX Ba.(DR)UC.ETF Namens-Ant. Acc. ANT 51.900 63.600 11.700 EUR 118,914 6.171.636,60 2,30
IE00BM990G73 Natixis Int.I-LS.sust.EUR Cred Reg.Shs S2 A Acc. ANT 180.457 78.500 0 EUR 8,950 1.615.090,15 0,60
IE000S1PE6L2 NBIF-Neu.Ber.Eur.Su.Eq. Reg.Shs I3 Dis. ANT 486.800 409.500 298.000 EUR 8,150 3.967.420,00 1,48
LU2196483163 Nordea 1-Emerging Stars Bd Fd Act. Nom. HBI Acc. ANT 8.600 8.600 0 EUR 80,263 690.260,94 0,26
LU2016215001 Schroder ISF-Euro Governm. Bd Act. Nom. IZ Acc. ANT 89.930 67.500 0 EUR 10,688 961.180,83 0,36
LU1642485772 T. Rowe Price – US Equity Fd I 10 ANT 82.770 88.000 5.230 EUR 111,580 9.235.476,60 3,44
LU0569864134 UBAM-Global High Yield Solut. Inhaber-Ant. IH Dis. ANT 16.540 6.700 0 EUR 89,140 1.474.375,60 0,55
LU1974696418 UBSLFS-JPM DL EM IG ESG D.B.UE A. Nom.(hdg) A-acc. ANT 63.055 14.000 0 EUR 9,997 630.348,22 0,23
IE00BG36TC12 Xtr.(IE)-MSCI Japan ESG UC.ETF Reg.Shares 1C ANT 11.000 193.000 182.000 EUR 17,930 197.230,00 0,07
USD 26.727.271,79 9,95
LU1955039745 AAF Parnassus US ESG Equities Namens-Ant. X1 Acc. ANT 22.058 4.950 126.055 USD 154,627 3.215.576,85 1,20
LU1200235437 DPAM L-Bonds Em.Mkts. Sust. Actions au Port.F Acc. ANT 17.640 2.700 0 USD 120,640 2.006.306,78 0,75
IE00BZ1BLN67 Fr.Tpl.GF-FTGF CB US Eq.Su.Ldr N.-Anteile S Acc. ANT 24.441 5.450 24.000 USD 170,620 3.931.482,44 1,46
IE00BJ5JNZ06 iShs V-MSCI W.H.C.S.ESG U.ETF Reg.Shs Dis. ANT 1.827.500 1.983.500 156.000 USD 6,830 11.766.846,42 4,38
LU1727352665 JPMorgan Fds-Emer.Mrkts Opp.Fd Act. Nom. I2 Acc. ANT 67.428 69.928 2.500 USD 91,350 5.807.059,30 2,16
Summe Wertpapiervermögen EUR 254.981.271,56 94,92
Derivate
(Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen.)
Aktienindex-Derivate
Forderungen/​ Verbindlichkeiten
Aktienindex-Terminkontrakte 1.480.665,51 0,55
DJ Euro Stoxx 50 Future (STXE) Dez. 23 XEUR EUR Anzahl -645 593.737,50 0,22
E-Mini S&P 500 Index Future (ES) Dez. 23 XCME USD Anzahl -103 886.928,01 0,33
Summe Aktienindex-Derivate EUR 1.480.665,51 0,55
Zins-Derivate
Forderungen/​ Verbindlichkeiten
Zinsterminkontrakte -488.975,44 -0,18
Ten-Year US Treasury Note Future (TY) Dez. 23 XCBT USD 21.000.000 52.589,09 0,02
US Treasury Long Bond Future (US) Dez. 23 XCBT USD 8.700.000 -541.564,53 -0,20
Summe Zins-Derivate EUR -488.975,44 -0,18
Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds
Bankguthaben
EUR-Guthaben bei der Verwahrstelle
DekaBank Deutsche Girozentrale EUR 4.580.353,67 % 100,000 4.580.353,67 1,70
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
DekaBank Deutsche Girozentrale JPY 730.191.763,00 % 100,000 4.627.324,23 1,72
DekaBank Deutsche Girozentrale USD 257.470,86 % 100,000 242.736,74 0,09
Summe Bankguthaben EUR 9.450.414,64 3,51
Summe der Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds EUR 9.450.414,64 3,51
Sonstige Vermögensgegenstände
Einschüsse (Initial Margins) EUR 3.612.428,40 3.612.428,40 1,34
Forderungen aus Anteilscheingeschäften EUR 100.236,33 100.236,33 0,04
Forderungen aus Devisenspots EUR 3.182.260,81 3.182.260,81 1,18
Forderungen aus Zielfondsrückvergütungen EUR 23.508,22 23.508,22 0,01
Summe Sonstige Vermögensgegenstände EUR 6.918.433,76 2,57
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften EUR -84.648,60 -84.648,60 -0,03
Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften EUR -201.854,98 -201.854,98 -0,08
Verbindlichkeiten aus Devisenspots EUR -3.168.567,81 -3.168.567,81 -1,18
Allgemeine Fondsverwaltungsverbindlichkeiten EUR -215.505,94 -215.505,94 -0,08
Summe Sonstige Verbindlichkeiten EUR -3.670.577,33 -1,37
Fondsvermögen EUR 268.671.232,70 100,00
Umlaufende Anteile STK 2.615.645,000
Anteilwert EUR 102,72

 

Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 29.09.2023
Vereinigte Staaten, Dollar (USD) 1,06070 = 1 Euro (EUR)
Japan, Yen (JPY) 157,80000 = 1 Euro (EUR)

 

Marktschlüssel
Terminbörsen
XEUR Eurex (Eurex Frankfurt/​Eurex Zürich)
XCME Chicago – Chicago Mercantile Exchange (CME)
XCBT Chicago – Chicago Board of Trade (CBOT)

 

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
– Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

 

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw. Käufe/​ Verkäufe/​
Anteile bzw. Zugänge Abgänge
Nominal in Whg.
Börsengehandelte Wertpapiere
Zertifikate
EUR
IE00B579F325 Invesco Physical Markets PLC Rohst.-Zert.XAU 09/​00 STK 143.995 143.995
Wertpapier-Investmentanteile
Gruppeneigene Wertpapier-Investmentanteile
EUR
LU1440686027 Deka-ZielKonzept CF (A) ANT 0 492
Gruppenfremde Wertpapier-Investmentanteile
EUR
LU0335991534 Eurizon Fd-Bond High Yield Reg.Units Z ANT 2.000 4.864
LU1400167562 Fidelity Fds-Sust.Asia Eq.Fund Reg.Shares I Acc. ANT 47.500 286.453
IE00B3VWM098 iShs VII-MUSSCEEH UC.ETF Reg.Shares (Acc) ANT 26.000 26.000
LU2051469976 JPM.Fds-Em. Mkts Sust. Equ. Fd Act. Nom. S2 ANT 3.700 23.066
LU2051470040 JPM.Fds-Em. Mkts Sust. Equ. Fd Act. Nom. S2 Dis. ANT 30 262
IE00BKWQ0H23 SPDR MSCI Eur.Health Care UETF Reg.Shares ANT 2.800 27.946
LU2199484093 T. Rowe Price – US Equity Fd Act. Nom. I Acc. ANT 294.000 294.000
JPY
LU0231474593 abrdn SICAV I-Japanese Sus.Eq. Actions Nom. I Acc ANT 0 810
LU1013116519 Alma C.I.F.-A.Ei.J.L.Cap Eq Fd Nam.-An.I Cap. ANT 43.900 59.100
LU0328437438 GS Fds-GS Japan Equity Ptf Reg.Shs I Acc.Snap ANT 34.100 34.100
IE00BF3CQJ83 Sparx Fds-Japan Sust. Equity Reg.Shs Inst.D UH A. ANT 34.200 34.200
USD
LU0772957808 Nordea 1-North Amer.Sta.Equ.Fd Actions Nom.BI Acc. ANT 1.800 39.550
LU0429319774 T. Rowe Price – US Equity Fd I ANT 85.000 85.000

 

Gattungsbezeichnung Stück bzw. Volumen
Anteile bzw. Whg. in 1.000
Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.)
Terminkontrakte
Aktienindex-Terminkontrakte
Verkaufte Kontrakte: EUR 195.188
(Basiswert(e): EURO STOXX 50 Index (Price) (EUR), S&P 500 Index)
Zinsterminkontrakte
Gekaufte Kontrakte: EUR 49.299
(Basiswert(e): Ten-Year US Treasury Note Future (TY), US Treasury Long Bond Future (US))
Verkaufte Kontrakte: EUR 13.089
(Basiswert(e): EURO Bobl Future (FGBM))
Der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 44,97 Prozent. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 177.719.512 Euro.

 

Entwicklung des Sondervermögens
EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 220.131.487,54
1 Ausschüttung bzw. Steuerabschlag für das Vorjahr -.–
2 Zwischenausschüttung(en) -.–
3 Mittelzufluss (netto) 46.979.172,82
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 63.252.134,20
davon aus Anteilschein-Verkäufen EUR 63.252.134,20
davon aus Verschmelzung EUR 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -16.272.961,38
4 Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 616.301,07
5 Ergebnis des Geschäftsjahres 944.271,27
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 2.512.530,17
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 6.372.958,88
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 268.671.232,70

 

Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre
Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
30.09.2020 58.794.377,74 97,89
30.09.2021 110.488.708,84 108,13
30.09.2022 220.131.487,54 101,85
30.09.2023 268.671.232,70 102,72

 

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich
1) Die negativen Zinserträge aus Wertpapieren resultieren unter anderem aus dem Veräußerungsergebnis der Wertpapiere, die der Marktrendite zugeordnet sind.
Ertrags- und Aufwandsrechnung
für den Zeitraum vom 01.10.2022 – 30.09.2023
(einschließlich Ertragsausgleich)
EUR EUR
I. Erträge insgesamt je Anteil *)
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) 0,00 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00 0,00
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 1) -316.518,03 -0,12
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 270.819,94 0,10
davon Negative Einlagezinsen -845,44 -0,00
davon Positive Einlagezinsen 271.665,38 0,10
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 2.377.367,69 0,91
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00 0,00
9a. Abzug inländischer Körperschaftsteuer 0,00 0,00
9b. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00 0,00
10. Sonstige Erträge 207.011,51 0,08
davon Kick-Back-Zahlungen 119.231,93 0,05
davon Rückvergütung aus Zielfonds 87.779,58 0,03
Summe der Erträge 2.538.681,11 0,97
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -7.404,01 -0,00
2. Verwaltungsvergütung -2.427.115,65 -0,93
3. Verwahrstellenvergütung 0,00 0,00
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 0,00 0,00
5. Sonstige Aufwendungen -286.035,53 -0,11
davon Gebühren für Quellensteuerrückerstattung -66,03 -0,00
davon Kostenpauschale -269.679,65 -0,10
davon Ratinggebühren -16.289,85 -0,01
Summe der Aufwendungen -2.720.555,19 -1,04
III. Ordentlicher Nettoertrag -181.874,08 -0,07
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 6.783.475,58 2,59
2. Realisierte Verluste -14.542.819,28 -5,56
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -7.759.343,70 -2,97
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -7.941.217,78 -3,04
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 2.512.530,17 0,96
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 6.372.958,88 2,44
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 8.885.489,05 3,40
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 944.271,27 0,36

 

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich.
1) Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erfolgt gemäß § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG über die depotführende Stelle bzw. über die letzte inländische auszahlende Stelle als Entrichtungsverpflichtete.
2) Ausschüttung am 24. November 2023 mit Beschlussfassung vom 13. November 2023.
Verwendung der Erträge des Sondervermögens
Berechnung der Ausschüttung
EUR EUR
I. Für die Ausschüttung verfügbar insgesamt je Anteil*)
1 Vortrag aus dem Vorjahr 17.813.933,76 6,81
2 Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -7.941.217,78 -3,04
3 Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1 Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2 Vortrag auf neue Rechnung 5.112.242,08 1,95
III. Gesamtausschüttung1) 4.760.473,90 1,82
1 Zwischenausschüttung 0,00 0,00
2 Endausschüttung2) 4.760.473,90 1,82
Umlaufende Anteile: Stück 2.615.645

Anhang.

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der DerivateV nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt (relativer Value-at-Risk gem. § 8 DerivateV).

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens (§ 37 Abs. 5 DerivateV i. V. m. § 9 DerivateV)
01.10.2022 – 31.08.2023: 35% MSCI Europe Net Index in EUR, 35% MSCI World NR in EUR, 30% REXP
01.09.2023 – 30.09.2023: 40% ICE BofA Euro Broad Market Index in EUR, 60% STOXX® Global 1800 NR in EUR

Dem Sondervermögen wird ein derivatefreies Vergleichsvermögen gegenübergestellt. Es handelt sich dabei um eine Art virtuelles Sondervermögen, dem keine realen Positionen oder Geschäfte zugrunde liegen. Die Grundidee besteht darin, eine plausible Vorstellung zu entwickeln, wie das Sondervermögen ohne Derivate oder derivative Komponenten zusammengesetzt wäre. Das Vergleichsvermögen muss den Anlagebedingungen, den Angaben im Verkaufsprospekt und den wesentlichen Anlegerinformationen des Sondervermögens im Wesentlichen entsprechen, ein derivatefreier Vergleichsmaßstab wird möglichst genau nachgebildet. In Ausnahmefällen kann von der Forderung des derivatefreien Vergleichsvermögens abgewichen werden, sofern das Sondervermögen Long/​Short-Strategien nutzt oder zur Abbildung von z.B. Rohstoffexposure oder Währungsabsicherungen.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko (§ 37 Abs. 4 Satz 1 und 2 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
kleinster potenzieller Risikobetrag 2,37%
größter potenzieller Risikobetrag 4,33%
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 3,16%

Der potenzielle Risikobetrag für das Marktrisiko des Sondervermögens wird über die Risikokennzahl Value-at-Risk (VaR) dargestellt. Zum Ausdruck gebracht wird durch diese Kennzahl der potenzielle Verlust des Sondervermögens, der unter normalen Marktbedingungen mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau von 99% (Konfidenzniveau) bei einer angenommenen Haltedauer von 10 Arbeitstagen auf Basis eines effektiven historischen Betrachtungszeitraumes von einem Jahr nicht überschritten wird. Wenn zum Beispiel ein Sondervermögen einen VaR-Wert von 2,5% aufwiese, dann würde unter normalen Marktbedingungen der potenzielle Verlust des Sondervermögens mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% nicht mehr als 2,5% des Wertes des Sondervermögens innerhalb von 10 Arbeitstagen betragen. Im Bericht wird die maximale, minimale und durchschnittliche Ausprägung dieser Kennzahl auf Basis einer Beobachtungszeitreihe von maximal einem Jahr oder ab Umstellungsdatum veröffentlicht. Der VaR-Wert des Sondervermögens darf das Zweifache des VaR-Werts des derivatefreien Vergleichsvermögens nicht übersteigen. Hierdurch wird das Marktrisiko des Sondervermögens klar limitiert.

Risikomodell (§ 37 Abs. 4 Satz 3 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
historische Simulation

Im Berichtszeitraum genutzter Umfang des Leverage gemäß der Brutto-Methode (§ 37 Abs. 4 Satz 4 DerivateV i. V. m. § 5 Abs. 2 DerivateV)
133,14%

Emittenten oder Garanten, deren Sicherheiten mehr als 20% des Wertes des Fonds ausgemacht haben (§ 37 Abs. 6 DerivateV):
Im Berichtszeitraum wiesen keine Sicherheiten eine erhöhte Emittentenkonzentration nach § 27 Abs. 7 Satz 4 DerivateV auf.

Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 0,00
Aufwendungen aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 0,00
Umlaufende Anteile STK 2.615.645
Anteilwert EUR 102,72

Angaben zu Bewertungsverfahren
Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verwaltungsgesellschaft auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen im Kapitalanlagegesetzbuch (§ 168) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV).
Aktien /​ aktienähnliche Genussscheine /​ Beteiligungen
Aktien und aktienähnliche Genussscheine werden grundsätzlich mit dem zuletzt verfügbaren Kurs ihrer Heimatbörse bewertet, sofern die Umsatzvolumina an einer anderen Börse mit gleicher Kursnotierungswährung nicht höher sind. Für Aktien, aktienähnliche Genussscheine und Unternehmensbeteiligungen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben.
Renten /​ rentenähnliche Genussscheine /​ Zertifikate /​ Schuldscheindarlehen
Für die Bewertung von Renten, rentenähnlichen Genussscheinen und Zertifikaten, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen sind, wird grundsätzlich der letzte verfügbare handelbare Kurs zugrunde gelegt. Renten, rentenähnliche Genussscheine und Zertifikate, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mit marktnahen Kursstellungen (in der Regel Brokerquotes, alternativ mit sonstigen Preisquellen) bewertet, welche auf Basis geeigneter Verfahren validiert werden. Die Bewertung von Schuldscheindarlehen erfolgt in der Regel mit Modellbewertungen, die von externen Dienstleistern bezogen und auf Basis geeigneter Verfahren validiert werden.
Investmentanteile
Investmentanteile werden zum letzten von der Investmentgesellschaft festgestellten Rücknahmepreis bewertet, sofern dieser aktuell und verlässlich ist. Exchange-traded funds (ETFs) werden mit dem zuletzt verfügbaren Börsenkurs bewertet.
Derivate
Die Bewertung von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt gehandelt werden, erfolgt grundsätzlich anhand des letzten verfügbaren handelbaren Kurses. Futures und Optionen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mit Verkehrswerten bewertet, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Black-Scholes-Merton) ermittelt werden. Die Bewertung von Swaps erfolgt anhand von Fair Values, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Discounted-Cash-Flow-Verfahren) ermittelt werden. Devisentermingeschäfte werden nach der Forward Point Methode bewertet.
Bankguthaben
Bankguthaben wird zum Nennwert bewertet.
Sonstiges
Der Wert aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht in der Währung des Fonds geführt werden, wird in diese Währung zu den jeweiligen Devisenkursen (i.d.R. Reuters-Fixing) umgerechnet.

Gesamtkostenquote (laufende Kosten) 1,46%

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.
Die anteiligen laufenden Kosten für die Zielfondsbestände sind auf Basis der zum Geschäftsjahresende des Dachfonds verfügbaren Daten ermittelt.

Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Kostenpauschale von insgesamt 0,10% p.a. vereinbart. Davon entfallen bis zu 0,10% p.a. auf die Verwahrstelle und bis zu 0,10% p.a. auf Dritte. Die Kostenpauschale deckt die in den Besonderen Anlagebedingungen und im Verkaufsprospekt aufgeführten Vergütungen und Kosten ab, die dem Sondervermögen nicht separat belastet werden. Die Verwaltungsvergütung ist nicht Bestandteil der Kostenpauschale und wird dem Sondervermögen gesondert belastet.

Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.

Die Gesellschaft gewährt an Vermittler, z.B. Kreditinstitute, wiederkehrend – meist jährlich – Vermittlungsentgelte als so genannte „Vermittlungsprovisionen“ bzw. „Vermittlungsfolgeprovisionen“.

Für den Erwerb und die Veräußerung der Investmentanteile sind keine Ausgabeaufschläge und keine Rücknahmeabschläge berechnet worden.
Für die Investmentanteile wurden von der verwaltenden Gesellschaft auf Basis des Zielfonds folgende Verwaltungsvergütungen in % p.a. erhoben:

AAF Parnassus US ESG Equities Namens-Ant. X1 Acc. 0,75
abrdn SICAV I-Japanese Sus.Eq. Actions Nom. I Acc 0,75
AGIF-Allianz Euro Credit SRI Inh. Anteile WT 0,27
Alma C.I.F.-A.Ei.J.L.Cap Eq Fd Nam.-An.I Cap. 0,90
BGF – Euro Bond Fund Actions Nominatives I2 0,40
BLRK STR.FDS-BK Sust.Euro Bd Action Nom.I2 Acc. 0,40
Deka Bund + S Finanz: 7-15 I 0,48
Deka Deutsche Börse EUROGOV Germany 1-3 UCITS ETF 0,15
Deka Deutsche Börse EUROGOV Germany 3-5 UCITS ETF 0,15
Deka-Europa Aktien Spezial I (A) 0,45
Deka-Globale Aktien LowRisk I (A) 0,55
Deka MSCI EUR Corporates Climate Change ESG UCUTS ETF 0,18
Deka MSCI Europe Climate Change ESG UCITS ETF 0,25
Deka MSCI Japan Climate Change ESG UCITS ETF 0,25
Deka MSCI USA Climate Change ESG UCITS ETF 0,25
Deka Portfolio Nachhaltigkeit Globale Aktien 1,25
Deka US Treasury 7-10 UCITS ETF 0,07
Deka-VarioInvest TF 0,15
Deka-ZielKonzept CF (A) 0,03
Deutsche Extra Bond Tot.Return FD 0,45
DPAM L-Bonds Em.Mkts. Sust. Actions au Port.F Acc. 0,45
ERSTE RESPONSIBLE BD EMERG.CO. Inh.-Ant. I A ANT 0,50
Eurizon Fd-Bond High Yield Reg.Units Z 0,25
Eur.Specialist IF-MG Su.Eu.Cr. Act. Nom. EI Acc. 0,14
Fidelity Fds-Sust.Asia Eq.Fund Act.Nom. R Acc. 0,64
Fidelity Fds-Sust.Asia Eq.Fund Reg.Shares I Acc. 0,80
Fr.Tpl.GF-FTGF CB US Eq.Su.Ldr N.-Anteile S Acc. 0,40
GS Fds-GS Japan Equity Ptf Reg.Shs I Acc.Snap 0,65
Guinness A.M.Fds-G.Sust.Energy Reg.Shs Y Acc. 0,25
HSBC GIF-Euro High Yield Bond X (Cap.) 0,50
iShs II-E.H.Yd Co.Bd ESG U.ETF Reg.Shs Acc. 0,25
iShsII-MSCI Europe SRI U.ETF Reg.Shs (Acc) 0,20
iShs VII-$ Trsy Bd 3-7yr U.ETF Reg.Shares 0,07
iShs VII-MUSSCEEH UC.ETF Reg.Shares (Acc) 0,43
iShs V-MSCI W.H.C.S.ESG U.ETF Reg.Shs Dis. 0,25
JPM.Fds-Em. Mkts Sust. Equ. Fd Act. Nom. I Acc. 0,75
JPM.Fds-Em. Mkts Sust. Equ. Fd Act. Nom. I Dis. 0,75
JPM.Fds-Em. Mkts Sust. Equ. Fd Act. Nom. S2 0,43
JPM.Fds-Em. Mkts Sust. Equ. Fd Act. Nom. S2 Dis. 0,43
JPM.Fds-Europe Sustainable Eq. Act. Nom. S2(acc) 0,33
JPMorgan Fds-Emer.Mrkts Opp.Fd Act. Nom. I2 Acc. 0,60
Kempen I.F.-K.(L.)EO Sus.Cred. I Acc. 0,32
MUL-AMUNDI MSCI Japan U.ETF Nam.-An. Acc 0,12
MUL-Lyx.EO STOXX Ba.(DR)UC.ETF Namens-Ant. Acc. 0,30
Natixis Int.I-LS.sust.EUR Cred Reg.Shs S2 A Acc. 0,05
NBIF-Neu.Ber.Eur.Su.Eq. Reg.Shs I3 Dis. 0,42
Nordea 1-Emerging Stars Bd Fd Act. Nom. HBI Acc. 0,50
Nordea 1-North Amer.Sta.Equ.Fd Actions Nom.BI Acc. 0,75
Schroder ISF-Euro Governm. Bd Act. Nom. IZ Acc. 0,20
Sparx Fds-Japan Sust. Equity Reg.Shs Inst.D UH A. 0,65
SPDR MSCI Eur.Health Care UETF Reg.Shares 0,18
T. Rowe Price – US Equity Fd Act. Nom. I Acc. 0,65
T. Rowe Price – US Equity Fd I 0,65
T. Rowe Price – US Equity Fd I 10 0,65
UBAM-Global High Yield Solut. Inhaber-Ant. IH Dis. 0,25
UBSLFS-JPM DL EM IG ESG D.B.UE A. Nom.(hdg) A-acc. 0,50
Weltzins-INVEST (I) 0,50
Xtr.(IE)-MSCI Japan ESG UC.ETF Reg.Shares 1C 0,10

 

Wesentliche sonstige Erträge
Kick-Back-Zahlungen EUR 119.231,93
Rückvergütung aus Zielfonds EUR 87.779,58

 

Wesentliche sonstige Aufwendungen
Gebühren für Quellensteuerrückerstattung EUR 66,03
Kostenpauschale EUR 269.679,65
Ratinggebühren EUR 16.289,85
Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt EUR 77.975,39

Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die Deka Vermögensmanagement GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungssysteme. Zudem gilt die für alle Unternehmen der Deka-Gruppe verbindliche Vergütungsrichtlinie, die gruppenweite Standards für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme definiert. Sie enthält die Grundsätze zur Vergütung und die maßgeblichen Vergütungsparameter.
Das Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch einen unabhängigen Vergütungsausschuss, das „Managementkomitee Vergütung“ (MKV) der Deka-Gruppe, auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung überprüft.

Vergütungskomponenten
Das Vergütungssystem der Deka Vermögensmanagement GmbH umfasst fixe und variable Vergütungselemente sowie Nebenleistungen.
Für die Mitarbeitenden und Geschäftsführung der Deka Vermögensmanagement GmbH findet eine maximale Obergrenze für den Gesamtbetrag der variablen Vergütung in Höhe von 200 Prozent der fixen Vergütung Anwendung.
Weitere sonstige Zuwendungen im Sinne von Vergütung, wie z.B. Anlageerfolgsprämien, werden bei der Deka Vermögensmanagement GmbH nicht gewährt.

Bemessung des Bonuspools
Der Bonuspool leitet sich – unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Deka Vermögensmanagement GmbH – aus dem vom Konzernvorstand der DekaBank Deutsche Girozentrale nach Maßgabe von § 45 Abs. 2 Nr. 5a KWG festgelegten Bonuspool der Deka-Gruppe ab und kann nach pflichtgemäßem Ermessen auch reduziert oder gestrichen werden.
Bei der Bemessung der variablen Vergütung sind grundsätzlich der individuelle Erfolgsbeitrag des Mitarbeitenden, der Erfolgsbeitrag der Organisationseinheit des Mitarbeitenden, der Erfolgsbeitrag der Deka Vermögensmanagement GmbH bzw. die Wertentwicklung der von dieser verwalteten Investmentvermögen sowie der Gesamterfolg der Deka-Gruppe zu berücksichtigen. Zur Bemessung des individuellen Erfolgsbeitrags des Mitarbeitenden werden sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien verwendet, wie z.B. Qualifikationen, Kundenzufriedenheit. Negative Erfolgsbeiträge verringern die Höhe der variablen Vergütung. Die Erfolgsbeiträge werden anhand der Erfüllung von Zielvorgaben ermittelt.
Die Bemessung und Verteilung der Vergütung an die Mitarbeitenden erfolgt durch die Geschäftsführung. Die Vergütung der Geschäftsführung wird durch den Aufsichtsrat festgelegt.

Variable Vergütung bei risikorelevanten Mitarbeitenden
Die variable Vergütung der Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und von Mitarbeitenden, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben, sowie bestimmten weiteren Mitarbeitenden (zusammen als „risikorelevante Mitarbeitende“) unterliegt folgenden Regelungen:

Die variable Vergütung der risikorelevanten Mitarbeitenden ist grundsätzlich erfolgsabhängig, d.h. ihre Höhe wird nach Maßgabe von individuellen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeitenden sowie den Erfolgsbeiträgen des Geschäftsbereichs und der Deka-Gruppe ermittelt.

Für die Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird zwingend ein Anteil von 60 Prozent der variablen Vergütung über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren aufgeschoben. Bei risikorelevanten Mitarbeitenden unterhalb der Geschäftsführungs-Ebene beträgt der aufgeschobene Anteil 40 Prozent der variablen Vergütung und wird über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben.

Jeweils 50 Prozent der sofort zahlbaren und der aufgeschobenen Vergütung werden in Form von Instrumenten gewährt, deren Wertentwicklung von der nachhaltigen Wertentwicklung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Unternehmenswertentwicklung der Deka-Gruppe abhängt. Diese nachhaltigen Instrumente unterliegen nach Eintritt der Unverfallbarkeit einer Sperrfrist von einem Jahr.

Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während der Wartezeit risikoabhängig, d.h. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeitenden, der Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. der von dieser verwalteten Investmentvermögen oder der Deka-Gruppe gekürzt werden oder komplett entfallen. Jeweils am Ende eines Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar. Der unverfallbar gewordene Baranteil wird zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahlt, die unverfallbar gewordenen nachhaltigen Instrumente werden erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.

Risikorelevante Mitarbeitende, deren variable Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr einen Schwellenwert von 75 TEUR nicht überschreitet, erhalten die variable Vergütung vollständig in Form einer Barleistung ausgezahlt.

Überprüfung der Angemessenheit des Vergütungssystems

Die Überprüfung des Vergütungssystems gemäß den geltenden regulatorischen Vorgaben für das Geschäftsjahr 2022 fand im Rahmen der jährlichen zentralen und unabhängigen internen Angemessenheitsprüfung des MKV statt. Dabei konnte zusammenfassend festgestellt werden, dass die Grundsätze der Vergütungsrichtlinie und aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Kapitalverwaltungsgesellschaften eingehalten wurden. Das Vergütungssystem der Deka Vermögensmanagement GmbH war im Geschäftsjahr 2022 angemessen ausgestaltet. Es konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der

Deka Vermögensmanagement GmbH* gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 12.281.087,97
davon feste Vergütung EUR 10.362.360,62
davon variable Vergütung EUR 1.918.727,35
Zahl der Mitarbeiter der KVG 121

 

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der
Deka Vermögensmanagement GmbH* gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitergruppen** EUR 1.313.712,87
Geschäftsführer EUR 822.830,23
weitere Risk Taker EUR 255.088,00
Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 0,00
Mitarbeiter in gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsführer und Risk Taker EUR 235.794,64

* Mitarbeiterwechsel innerhalb der Deka-Gruppe werden einheitlich gemäß gruppenweitem Vergütungsbericht dargestellt.

** weitere Risk Taker: alle sonstigen Risk Taker, die nicht Geschäftsführer oder Risk Taker mit Kontrollfunktionen sind. Mitarbeiter in Kontrollfunktionen: Mitarbeiter in Kontrollfunktionen, die als Risk Taker identifiziert wurden oder sich auf derselben Einkommensstufe wie Risk Taker oder Geschäftsführer befinden.

Zusätzliche Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften
(Angaben pro Art des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts/​Total Return Swaps)

Das Sondervermögen hat im Berichtszeitraum keine Wertpapier-Darlehen-, Pensions- oder Total Return Swap-Geschäfte getätigt. Zusätzliche Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften sind daher nicht erforderlich.

Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB

Basierend auf dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) macht die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu § 134c Abs. 4 AktG folgende Angaben:

Wesentliche mittel- bis langfristige Risiken
Informationen zu den wesentlichen allgemeinen mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens sind im Verkaufsprospekt unter dem Abschnitt „Risikohinweise“ aufgeführt. Für die konkreten wesentlichen Risiken im Geschäftsjahr verweisen wir auf den Tätigkeitsbericht.

Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten
Die Zusammensetzung des Portfolios und die Portfolioumsätze können der Vermögensaufstellung bzw. den Angaben zu den während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäften, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, entnommen werden. Die Portfolioumsatzkosten werden im Anhang des vorliegenden Jahresberichts ausgewiesen (Transaktionskosten).

Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung
Die Anlageziele und Anlagepolitik des Fonds werden im Tätigkeitsbericht dargestellt. Bei den Anlageentscheidungen werden die mittel- bis langfristigen Entwicklungen der Portfoliogesellschaften berücksichtigt. Dabei soll ein Einklang zwischen den Anlagezielen und Risiken sichergestellt werden.

Einsatz von Stimmrechtsberatern
Zum Einsatz von Stimmrechtsberatern informieren der Mitwirkungsbericht sowie der Stewardship Code der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Dokumente stehen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-vermoegensmanagement-im-profil (Corporate Governance).

Handhabung der Wertpapierleihe und Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten
Auf inländischen Hauptversammlungen von börsennotierten Aktiengesellschaften übt die Kapitalverwaltungsgesellschaft das Stimmrecht entweder selbst oder über Stimmrechtsvertreter aus. Verliehene Aktien werden rechtzeitig an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückübertragen, sodass diese das Stimmrecht auf Hauptversammlungen wahrnehmen kann. Für die in den Sondervermögen befindlichen ausländischen Aktien erfolgt die Ausübung des Stimmrechts insbesondere bei Gesellschaften, die im EURO STOXX 50® oder STOXX Europe 50® vertreten sind, sowie für US-amerikanische und japanische Gesellschaften mit signifikantem Bestand, falls diese Aktien zum Hauptversammlungstermin nicht verliehen sind. Zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften informieren der Stewardship Code und der Mitwirkungsbericht der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die entsprechenden Dokumente stehen Ihnen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-vermoegensmanagement-im-profil (Corporate Governance).

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

Ermittlung Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste:
Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Berichtszeitraum die in den Anteilpreis einfließenden Wertansätze der im Bestand befindlichen Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Berichtszeitraumes mit den Summenpositionen zum Anfang des Berichtszeitraumes die Nettoveränderungen ermittelt werden.

Bei den unter der Kategorie „Nichtnotierte Wertpapiere“ ausgewiesenen unterjährigen Transaktionen kann es sich um börsengehandelte bzw. in den organisierten Markt einbezogene Wertpapiere handeln, deren Fälligkeit mittlerweile erreicht ist und die aus diesem Grund der Kategorie nichtnotierte Wertpapiere zugeordnet wurden.

Die Klassifizierung von Geldmarktinstrumenten erfolgt gemäß Einstufung des Informationsdienstleisters WM Datenservice und kann in Einzelfällen von der Definition in § 194 KAGB abweichen. Insofern können Vermögensgegenstände, die gemäß § 194 KAGB unter Geldmarktinstrumente fallen, in der Vermögensaufstellung außerhalb der Kategorie „Geldmarktpapiere“ ausgewiesen sein.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: Unternehmenskennung (LEI-Code):
Deka-BasisAnlage dynamisch 529900H8G1SG25JA5236

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 13,47% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Das Finanzprodukt investierte im Berichtszeitraum überwiegend in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Investmentanteile (im Folgenden „Zielfonds“), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt wurden. Bei der Auswahl der Investitionen wurden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dies erfolgte durch die Anwendung von Ausschlusskriterien sowie einer Analyse und Bewertung der Unternehmen und/​oder Staaten anhand von ESG-Kriterien und unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken im Rahmen der ESG-Strategie. Die ESG-Strategie zielte darauf ab in Zielfonds zu investieren, die eine gute Nachhaltigkeitsbewertung aufweisen.
Hierzu wurden im Rahmen der ESG-Strategie Zielfonds ausgeschlossen,
• die eine ESG-Bewertung von schlechter als „BBB“ von MSCI ESG Research LLC erhielten
• die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehörten
• deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die Principles for Responsible Investment (PRI) der Vereinten Nationen zugrunde legten.
Die Bewertung des MSCI ESG Ratings umfasst eine siebenstufige Skala mit den Kategorien AAA, AA, A, BBB, BB, B und CCC, wobei CCC die niedrigste Bewertung und AAA die höchste Bewertung darstellt.
Darüber hinaus tätigte das Finanzprodukt im Berichtszeitraum nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungs-Verordnung ((EU) 2019/​2088). Mit den nachhaltigen Investitionen wurde angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Dies erfolgte durch direkte Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente oder indirekte Investitionen über Zielfonds in Unternehmen und Staaten, die mit ihren (Geschäfts-) Tätigkeiten zur Erreichung eines oder mehrer der SDGs beitragen. Weitere Details zu den Zielen der nachhaltigen Investitionen sind im Abschnitt „Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?“ zu finden.
Mit den nachhaltigen Investitionen, die das Finanzprodukt tätigte, wurden keine Umweltziele gemäß Artikel 9 der EU Taxonomie (Verordnung (EU) 2020/​852) verfolgt.
Inwieweit die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale des Finanzprodukts erfüllt wurden, wird anhand der Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Details zur Ausprägung der Nachhaltigkeitsindikatoren im Berichtszeitraum finden sich im folgenden Abschnitt „Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?“.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien
Während des Berichtszeitraums investierte das Finanzprodukt nicht in gemäß der ESG-Strategie ausgeschlossene Zielfonds. Damit hielt das Finanzprodukt die im Rahmen der ESG-Strategie festgelegten Ausschlusskriterien während des Berichtszeitraums vollumfänglich und dauerhaft ein. Durch die Einhaltung der Ausschlusskriterien wurde erreicht, dass das Sondervermögen im Berichtszeitraum nicht in Zielfonds angelegt, deren ESG-Bewertung nicht den Mindeststandards des Finanzprodukts entsprachen. Eine ausführliche Auflistung der Kriterien, die zum Ausschluss der Zielfonds geführt haben, findet sich im vorherigen Abschnitt „Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?“wieder.
2. Ökologische Wirkung
Der Indikator „ökologische Wirkung“ betrug im Berichtszeitraum 41,80 Euro pro 1.000 Euro investiertes Kapital.
Der Indikator berechnet sich aus der Summe der Umsätze der im Finanzprodukt enthaltenen Unternehmen in den Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung, jeweils gewichtet mit dem Anteil der Investition am Fondsvermögen. Dabei handelt es sich um Geschäftsfelder, in denen Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden, die zur Erreichung von Umweltzielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Es werden sowohl direkte Investitionen in Unternehmen über Aktien und Anleihen als auch indirekte Investitionen über Zielfonds berücksichtigt. Die Gesamtsumme wird mit 1.000 Euro investiertem Kapital ins Verhältnis gesetzt. Die Berechnung des Indikators basiert auf Daten von MSCI ESG Research LLC und spiegelt den Durchschnitt der Datenlage an den Quartalsstichtagen im Berichtszeitraum wider.
Hinweis: Der Indikator dient lediglich zur Veranschaulichung. Die Investitionen in die Unternehmen sind nicht zweckgebunden an die Bereitstellung von Produkten bzw. Dienstleistungen, die zur Erreichung von Umweltzielen beitragen, d.h. es besteht kein kausaler Zusammenhang zwischen einer Investition in den Fonds und den Umsätzen der investierten Unternehmen.
3. Soziale Wirkung
Der Indikator „soziale Wirkung“ betrug im Berichtszeitraum 55,81 Euro pro 1.000 Euro investiertes Kapital.
Der Indikator berechnet sich aus der Summe der Umsätze der im Finanzprodukt enthaltenen Unternehmen in den Geschäftsfeldern nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten, Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung, jeweils gewichtet mit dem Anteil der Investition am Fondsvermögen. Dabei handelt es sich um Geschäftsfelder, in denen Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden, die zur Erreichung von sozialen Zielen (basierend auf den SDGs) beitragen. Es werden sowohl direkte Investitionen in Unternehmen über Aktien und Anleihen als auch indirekte Investitionen über Zielfonds berücksichtigt. Die Gesamtsumme wird mit 1.000 Euro investiertem Kapital ins Verhältnis gesetzt. Die Berechnung des Indikators basiert auf Daten von MSCI ESG Research LLC und spiegelt den Durchschnitt der Datenlage an den Quartalsstichtagen im Berichtszeitraum wider.
Hinweis: Der Indikator dient lediglich zur Veranschaulichung. Die Investitionen in die Unternehmen sind nicht zweckgebunden an die Bereitstellung von Produkten bzw. Dienstleistungen, die zur Erreichung von Umweltzielen beitragen, d.h. es besteht kein kausaler Zusammenhang zwischen einer Investition in den Fonds und den Umsätzen der investierten Unternehmen.
4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score
Der Indikator „Government ESG Score“ betrug im Berichtszeitraum 6,97.
Der Indikator misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score der staatlichen und staatsnahen Emittenten im Portfolio. Der MSCI Government ESG Score ist ein Indikator für Staaten, der von dem Researchanbieter MSCI ESG Research LLC bereitgestellt wird. Der Score misst die Fähigkeit von Staaten, zentrale mittel- bis langfristige Risiken und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indikatoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken aufgrund natürlicher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) messen. Zum anderen werden zur Ermittlung des Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B. deren Umgang mit Energie- und Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die langfristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Die Berechnung des Indikators basiert auf Daten von MSCI ESG Research LLC und spiegelt den Durchschnitt der Datenlage an den Quartalsstichtagen im Berichtszeitraum wider.
Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?
Die nachhaltigen Investitionen verfolgten das Ziel, einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der 17 SDGs zu leisten.
Dazu wurde im Berichtsjahr teilweise direkt und indirekt in Unternehmen investiert, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die zur Erreichung eines oder mehrerer SDGs beitragen. Dazu wurden bestimmte Geschäftsfelder mit Beitrag zu den SDGs identifiziert. Dies umfasst die Geschäftsfelder alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung, nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten, Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der positive Beitrag der Unternehmen zu den nachhaltigen Investitionszielen wurde an den Umsätzen gemessen, die die Unternehmen in diesen Geschäftsfeldern erwirtschafteten. Dabei wurde jeweils nur der Umsatzanteil der Unternehmen als nachhaltige Investition gewertet, der in den zuvor genannten Geschäftsfeldern mit Beitrag zu den SDGs erfolgte. Die Daten zur Messung des Beitrags zu den nachhaltigen Investitionszielen basieren auf internem Research sowie dem externen Researchanbieter MSCI ESG Research LLC.
Sofern darüber hinaus in Staaten investiert wurde, wurden die Staaten ausgewählt, die im Vergleich zum Rest der Welt fortschrittlicher bei der Erreichung der SDGs sind. Der positive Beitrag von Staaten wird anhand deren Nachhaltigkeitsbewertung im Vergleich zum Rest der Welt gemessen. Dazu wurde eine Kennzahl herangezogen, die den Fortschritt von Staaten bei der Erreichung der SDGs misst. Zur Berechnung der Kennzahl werden jedem SDG quantitative Indikatoren mit einem Optimalwert zugrunde gelegt, an dem die Leistung der Staaten gemessen wird. Die Kennzahl wird vom UN Sustainable Development Solutions Network (SDSN) in Zusammenarbeit mit der Cambridge University Press und der Bertelsmann Stiftung bereitgestellt und basiert unter anderem auf Daten öffentlicher Institutionen wie der Weltgesundheitsorganisation oder der Weltbank. Die Messung des Beitrags der nachhaltigen Investitionen in Staaten erfolgte auf Basis der Nachhaltigkeitsbewertung unter Anwendung eines Best-In-Class-Ansatz. Hierbei wurde nur der Anteil der Nachhaltigkeitsbewertung, der in der oberen Hälfte liegt zum Anteil nachhaltiger Investitionen angerechnet. Staaten, deren Nachhaltigkeitsbewertung in der unteren Hälfte liegt, wurden nicht als nachhaltig bewertet.
Zudem konnten nachhaltige Investitionen in der Form von Staats- oder Unternehmensanleihen getätigt werden, deren Mittelverwendung an die Finanzierung von ökologischen und/​ oder sozialen Projekten z.B. aus den Bereichen Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Gesundheitswesen, Bildung oder Sanitäreinrichtungen gebunden ist (sogenannte Green Bonds, Social Bonds oder Sustainability Bonds) und die damit zur Erreichung eines oder mehrerer der SDGs beitragen.
Mit den nachhaltigen Investitionen, die dieses Finanzprodukt tätigte, wurden keine Umweltziele gemäß Artikel 9 der EU Taxonomie (Verordnung (EU) 2020/​852) verfolgt.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?
Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags nicht gleichzeitig erheblich schaden, wurden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investierte, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu wurden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1) herangezogen. Diese PAI-Indikatoren sollen dazu dienen, die negativen Effekte zu messen, die Unternehmen und Staaten auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben.
Die Auswahl der Emittenten erfolgte unter Berücksichtigung von definierten Schwellenwerten für die einbezogenen PAI-Indikatoren. Dadurch wurden negative Effekte in Bezug auf die nachhaltigen Anlageziele begrenzt. Eine Auflistung der PAI-Indikatoren findet sich im darauffolgenden Abschnitt „Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“.
Darüber hinaus berücksichtigte das Finanzprodukt im Berichtszeitraum grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Informationen hierzu finden sich im Abschnitt „Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“.
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Bei den nachhaltigen Investitionen wurden für ausgewählte Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Indikatoren) Schwellenwerte festgelegt. Investitionen des Finanzprodukts wurden nur als nachhaltig bewertet, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/​ oder Zielfonds bei diesen Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschritten.
Folgende PAI-Indikatoren werden bei den nachhaltigen Investitionen in Unternehmen berücksichtigt:
• Treibhausgasemissionsintensität (PAI 3 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren (PAI 5 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (PAI 10 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Engagement in umstrittenen Waffen (PAI 14 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Anzahl der Fälle von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und sonstigen Vorfällen (PAI 14, aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 3)
Folgende PAI-Indikatoren werden bei den nachhaltigen Investitionen in Staaten berücksichtigt:
• Treibhausgasemissionsintensität (PAI 15 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Länder, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen (PAI 16 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
Folgende PAI-Indikatoren werden bei den nachhaltigen Investitionen in Zielfonds berücksichtigt:
• CO2-Fußabdruck der Unternehmen (PAI 2 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (PAI 10 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Engagement in umstrittenen Waffen (PAI 14 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Treibhausgasemissionsintensität der Staaten (PAI 15 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
Bei allen nachhaltigen Investitionen des Finanzprodukts in Unternehmen, hielten die Unternehmen einen definierten Schwellenwert bei der CO2-Intensität (Scope 1 und Scope 2) und Energieverbrauchsintensität ein und waren nicht an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt. Zudem wurden keinem der Unternehmen bei den nachhaltigen Investitionen Menschenrechtsverletzungen in den letzten drei Jahren und/​ oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen.
Bei allen nachhaltigen Investitionen des Finanzprodukts in Staaten, hielten die Staaten einen definierten Schwellenwert bei der CO2-Intensität ein. Zudem verstießen die Staaten bei den nachhaltigen Investitionen nicht gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen und waren deshalb von der EU sanktioniert.
Bei allen nachhaltigen Investitionen in Zielfonds, überstieg der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen bzw. die CO2-Intensität der Staaten im Zielfonds einen festgelegten Schwellenwert nicht. Zudem überstieg der Anteil des Sondervermögens im Zielfonds, das in Unternehmen investiert wurde, die gegen den UN Global Compact verstießen, einen definierten Schwellenwert nicht. Die nachhaltigen Investitionen in Zielfonds, enthielten zudem keine Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt waren.
Die Bewertung erfolgte hauptsächlich auf Basis von ESG-Daten des externen Researchanbieters MSCI ESG Research LLC. Lagen bei einem Unternehmen, Staat oder Zielfonds keine Daten für mindestens einen der oben genannten PAI-Indikatoren vor, wurde die Investition nicht als nachhaltig eingestuft.
Verschlechterte sich die Bewertung für einen Emittenten oder Zielfonds im Laufe des Berichtszeitraums, sodass die definierten Schwellenwerte bzw. Ausprägungen bei mindestens einem der oben genannten Indikatoren nicht mehr eingehalten wurden, wurde die Investition nicht mehr als nachhaltig eingestuft und nicht mehr dem Anteil nachhaltiger Investitionen angerechnet.
Weitere PAI-Indikatoren wurden bei der allgemeinen PAI-Berücksichtigung bei allen Anlageentscheidungen des Finanzprodukts in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds berücksichtigt. Informationen hierzu finden sich im Abschnitt „Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“.
Wie stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte definieren Leitlinien für die Anwendung guter Unternehmensführung in Bezug auf die Bekämpfung von Bestechung und Korruption, den Umgang mit Beschäftigten, Umweltschutz sowie die Achtung der Menschenrechte.
Die nachhaltigen Investitionen in Unternehmen standen insofern im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, als dass mit den nachhaltigen Investitionen nicht in Wertpapiere von Unternehmen investiert wurde, denen Menschenrechtsverletzungen in den letzten drei Jahren oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden. Investitionen in Zielfonds wurden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% des Zielfonds in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert wurden.
Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als „schwerer Verstoß“ gegen globale Normen wie die ILO („International Labour Organization“) Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Die Bewertung erfolgte hauptsächlich auf Basis von ESG-Daten des externen Researchanbieters MSCI ESG Research LLC. Lagen bei einem Unternehmen, Staat oder Zielfonds keine Daten zur Überprüfung der Einhaltung der Prinzipien des UN Global Compact vor, wurde die Investition nicht als nachhaltig eingestuft.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die Unionskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die Unionskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Das Finanzprodukt berücksichtigte im Berichtszeitraum bei Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts oder PAI). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten von Unternehmen und Staaten in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Im Rahmen der PAI-Berücksichtigung wurden im Berichtsjahr systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsprozess angewendet.
Die Messung und Bewertung der PAI der Unternehmen, Staaten und Zielfonds im Anlageuniversum erfolgte unter Verwendung von ESG-Daten des externen Researchanbieters MSCI ESG Research LLC. Die PAI-Informationen für Unternehmen und Staaten wurden dem Portfoliomanagement des Finanzprodukts zur Berücksichtigung im Investitionsprozess zur Verfügung gestellt.
Durch die Anwendung verbindlicher, nachhaltigkeitsbezogener Ausschlusskriterien im Rahmen der ESG-Strategie wurde das Anlageuniversum des Fonds im Berichtsjahr eingeschränkt und die negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen, die mit den Investitionen des Finanzprodukts im Berichtszeitraum verbunden waren, grundsätzlich begrenzt. Es wurde nicht in Zielfonds investiert, die eine Mindest-ESG-Bewertung nicht einhielten. Eine ausführliche Beschreibung der Kriterien, die zum Ausschluss der Zielfonds geführt haben, findet sich im Abschnitt „Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?“. Die Einhaltung der Ausschlusskriterien wurde durch interne Kontrollsysteme dauerhaft geprüft.
Zudem wurden Unternehmen, die in umweltbezogene und/​oder soziale Kontroversen verwickelt waren, anlassbezogen identifiziert und auch aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen.
Um darüber hinaus spezifische, als besonders relevant erachtete PAI gezielt zu begrenzen, wurden je nach Höhe bzw. Ausprägung der PAI weitere Emittenten und Zielfonds aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen. Hierfür hat die Gesellschaft für eine Auswahl an PAI-Indikatoren Schwellenwerte definiert.
Für Unternehmen waren im Berichtszeitraum für folgende PAI-Indikatoren Schwellenwerte festgelegt:
• Treibhausgasemissionsintensität (PAI 3 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren (PAI 5 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehment (PAI 10 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Engagement in umstrittenen Waffen (PAI 14 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Anzahl der Fälle von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und sonstigen Vorfällen (PAI 14, aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 3)
Für Staaten waren im Berichtszeitraum für folgende PAI-Indikatoren Schwellenwerte festgelegt:
• Treibhausgasemissionsintensität der Länder (PAI 15, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
• Länder, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen (PAI 16, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen und Staaten, die die festgelegten Schwellenwerte überschritten bzw. Ausprägungen nicht einhielten, wurden unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger veräußert.
Der Fonds investierte nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen, deren CO2-Intensität (Scope 1 und Scope 2) und/​ oder Energieverbrauchsintensität einen festgelegten Schwellenwert überschritt. Zudem wurde nicht in Unternehmen investiert, die gegen den UN Global Compact verstießen, denen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden und/​oder die an der Herstellung oder am Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt waren. Darüber hinaus wurde nicht in Staaten investiert, deren CO2-Intensität einen festgelegten Schwellenwert überschritt und/​ oder die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstießen und deshalb von der EU sanktioniert waren.
Verschlechterte sich die Bewertung für ein Unternehmen oder Staat seit Einführung der jeweiligen Schwellenwerte, sodass der Schwellenwert bzw. die Ausprägung für einen oder mehrerer der zuvor genannten PAI-Indikatoren nicht mehr eingehalten wurde, wurden die Portfoliomanager auf die Änderung aufmerksam gemacht und es galten interne Verkaufsfristen für die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente der betroffenen Unternehmen und Staaten.
Für weitere PAI-Indikatoren erfolgte die Bewertung der Unternehmen und Staaten im Anlageuniversum auf kontinuierlicher Basis durch Nachhaltigkeitsanalysten. Auf Basis dieser Bewertung wurden gegebenenfalls weitere Unternehmen und Staaten aus dem Anlageuniversum des Finanzprodukts ausgeschlossen. Folgende PAI-Indikatoren für Unternehmen wurden im Rahmen dieser Maßnahme betrachtet:
• Treibhausgasemissionen (PAI 1, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
• CO2-Fußabdruck (PAI 2, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
• ​​​​​​Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind (PAI 4, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
• Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren Energiequellen (PAI 5, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
• Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken (PAI 7, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
• Emissionen in Wasser (PAI 8, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
• Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle (PAI 9, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
• Fehlende Prozesse und Compliance-Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der UNGC-Grundsätze und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (PAI 11, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
• Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle (PAI 12, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
• Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen (PAI 13, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
• Engagement in Gebieten mit hohem Wasserstress (PAI 8, Tabelle 2, (EU) 2022/​1288)
Für Zielfonds waren seit dem 01.12.2022 für folgende PAI-Indikatoren Schwellenwerte festgelegt:
• CO2-Fußabdruck (PAI 2 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehment (PAI 10 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Engagement in umstrittenen Waffen (PAI 14 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Treibhausgasemissionsintensität der Länder (PAI 15, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
Zielfonds, bei denen die festgelegten Schwellenwerte überstritten wurden, vorausgesetzt einer ausreichenden Datenverfügbarkeit bei den PAI-Indikatoren, konnten seit dem 01.12.2022 nicht mehr für den Fonds erworben werden. Bereits vor dem 01.12.2022 gehaltene Zielfonds, bei denen die festgelegten Schwellenwerte überschritten wurden, wurden unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger bis zum 31.12.2022 veräußert.
Darüber hinaus wurde im Rahmen der Mitwirkungspolitik der Verwaltungsgesellschaft Maßnahmen ergriffen, um auf eine Reduzierung der PAI der Unternehmen im Anlageuniversum hinzuwirken. Dazu nutzte die Verwaltungsgesellschaft zum einen ihr Stimmrecht auf Hauptversammlungen. Zum anderen trat die Verwaltungsgesellschaft mit Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte bei PAI-Indikatoren oder anderen ESG-Kennzahlen überschritten und/​ oder in ESG-Kontroversen verwickelt waren, in Dialog. In den Gesprächen wurden die Unternehmen auf Missstände aufmerksam gemacht und auf Lösungswege hingewiesen. Die Schwerpunkte sowie die Ergebnisse der Engagementaktivitäten sind im Engagement-Bericht der Verwaltungsgesellschaft des Fonds zu finden. Der aktuelle Engagement-Bericht sowie die Abstimmungsergebnisse auf Hauptversammlungen sind unter folgendem Link abrufbar: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-investment-im-profil/​corporate-governance.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel: 01.10.2022 – 30.09.2023

 

In der Tabelle werden die fünfzehn Investitionen aufgeführt, auf die im Berichtszeitraum der größte Anteil aller getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel, mit Angabe der Sektoren und Länder, in die investiert wurde.
Die Angaben zu den Hauptinvestitionen beziehen sich auf den Durchschnitt der Anteile am Sondervermögen zu den Quartalsstichtagen des Berichtszeitraums und beziehen sich auf das Brutto- Fondsvermögen. Abweichungen zu der Vermögensaufstellung im Hauptteil des Jahresberichts, die stichtagsbezogen zum Ende des Berichtszeitraums erfolgt, sind daher möglich.
Größte Investitionen Sektor In % der Vermögenswerte Land
Deka Portf. Nachhalt. Glo.Akt. Inhaber-Anteile (LU0133819333) Zielfonds 8,06% Luxemburg
Deka-Globale Aktien LowRisk Inhaber-Anteile I(A) (LU0851807460) Zielfonds 8,03% Luxemburg
Deka MSCI USA Cl.Ch.ESG UC.ETF Inhaber-Anteile (DE000ETFL573) Zielfonds 7,11% Deutschland
Invesco Physical Markets PLC Rohst.-Zert.XAU 20/​00 (XS2183935274) Finanzdienstleistungen 6,74% Irland
Deka Bund + S Finanz: 7-15 Inhaber-Anteile I (DE000DK1CJZ4) Zielfonds 6,65% Deutschland
iShs V-MSCI W.H.C.S.ESG U.ETF Reg.Shs Dis. (IE00BJ5JNZ06) Zielfonds 4,41% Irland
Guinness A.M.Fds-G.Sust.Energy Reg.Shs Y Acc. (IE00BFYV9M80) Zielfonds 4,32% Irland
JPM.Fds-Europe Sustainable Eq. Act. Nom. S2(acc) (LU1529809490) Zielfonds 2,90% Luxemburg
Deka MSCI Europ.C.Ch.ESG U.ETF Inhaber-Anteile (DE000ETFL565) Zielfonds 2,87% Deutschland
Deka Dt.B.EUROG.Ger.3-5 U.ETF Inhaber-Anteile (DE000ETFL193) Zielfonds 2,71% Deutschland
Deka MSCI Jap.Cl.Change ESG UE Inhaber-Anteile (DE000ETFL318) Zielfonds 2,71% Deutschland
Amundi Physical Metals PLC Rohst.-Zert. XAU 19/​18 (FR0013416716) Finanzdienstleistungen 2,65% Irland
T. Rowe Price – US Equity Fd Namens-Anteile I 10 (LU1642485772) Zielfonds 2,56% Luxemburg
iShs VII-$ Trsy Bd 3-7yr U.ETF Reg.Shares (IE00B3VWN393) Zielfonds 2,47% Irland
Deka US Treasury 7-10 UCIT.ETF Inhaber-Anteile (DE000ETFL524) Zielfonds 2,46% Deutschland

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Der Anteil der Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale beitrugen (#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale) betrug im Berichtszeitraum 97%. Darunter fallen alle Investitionen, die die im Rahmen der verbindlichen Elemente der ESG-Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien des Fonds einhielten.
Nachhaltige Investitionen (#1A Nachhaltig) im Sinne des Artikel 2 Nr.17 der Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/​2088) sind alle Investitionen des Finanzprodukts in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beitragen, vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Der Anteil nachhaltiger Investitionen betrug im Berichtszeitraum 13%. Dabei wurden sowohl nachhaltige Investitionen mit Umweltziel als auch nachhaltige Investitionen mit sozialem Ziel getätigt.
Der Anteil der nachhaltigen Investitionen wurde bei Unternehmen auf Basis deren Umsatzes, der zu den SDGs beiträgt, angerechnet. Bei Staaten fand eine Anrechnung zum Anteil der nachhaltigen Investitionen auf Basis deren Nachhaltigkeitsbewertung, die den Fortschritt bei der Erreichung der SDGs misst, (zwischen 0 und 100%) statt. Bei Wertpapieren, deren Mittelverwendung an die Finanzierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten gebunden war (z.B. Green Bonds, Social Bonds oder Sustainability Bonds), wurde die komplette Investition in das Wertpapier als nachhaltig angerechnet.
Eine Beschreibung der Investitionen, die nicht auf die ökologischen und sozialen Merkmale des Fonds ausgerichtet waren, findet sich im Abschnitt „Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurde mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?“.
Die Angaben in der Grafik stellen den Durchschnitt der Vermögensallokation aus den Quartalsstichtagen des Berichtszeitraums dar und beziehen sich auf das Brutto-Fondsvermögen. Geringfügige Abweichungen in der prozentualen Gewichtung der Investitionen resultieren aus rundungsbedingten Differenzen.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst die Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
In welchen Wirtschaftssektoren und Teilsektoren das Finanzprodukt während des Berichtszeitraums investierte, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Die Zuteilung der Investitionen zu den Sektoren und Teilsektoren erfolgte auf Basis von Daten von externen Researchanbietern sowie internem Research. Staaten und staatsnahe Emittenten wurden unter „Staatsanleihen“ sowie „Quasi- & Fremdwährungs-Staatsanleihen“ zusammengefasst. Für Investitionen in Zielfonds erfolgte keine Durchschau auf die im Zielfonds enthaltenen Emittenten, sondern ein separater Ausweis aller im Sondervermögen enthalteten Zielfonds unter „Zielfonds“. Unter „Sonstige“ fielen Bankguthaben, Derivate, Forderungen und Emittenten, für die keine Branchenzuteilung vorlag.
Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum 3,19% der Investitionen im Bereich fossile Brennstoffe getätigt. Zur Berechnung des Anteils der Investitionen in Sektoren und Teilsektoren der fossilen Brennstoffe wurde auf Daten des externen Researchanbieters MSCI ESG Research LLC zurückgegriffen. Der Anteil beinhaltet Unternehmen, die Umsätze im Bereich der fossilen Brennstoffe, einschließlich der Förderung, Verarbeitung, Lagerung und dem Transport von Erdölprodukten, Erdgas sowie thermischer und metallurgischer Kohle erwirtschaften.
Die Berechnung der Anteile basiert auf dem Durchschnitt der Datenlage zu den Quartalsstichtagen im Berichtszeitraum und bezieht sich auf das Brutto-Fondsvermögen.
Sektor Anteil
Finanzwesen 11,61%
Finanzdienstleistungen 11,61%
Sonstige 3,32%
Sonstige 3,32%
Zielfonds 85,07%
Zielfonds 85,07%

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
Umsatzerlöse, die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln.

 

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Das Finanzprodukt investierte im Berichtszeitraum nicht nachweisbar in taxonomiekonforme Wirtschaftsaktivitäten und trug damit zu keinem der in Artikel 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Umweltziele bei. Der Anteil der taxonomiekonformen Investitionen betrug demnach 0% (gemessen an den drei Leistungsindikatoren OpEx, CapEx und Umsatz).
Ein gewisser Anteil des Fondsvermögens war in Staatsanleihen investiert. Für Staatsanleihen existiert bislang allerdings keine anerkannte geeignete Methode, um den Anteil der Taxonomiekonformen Aktivitäten zu ermitteln. Der Anteil taxonomiekonformer Investitionen beträgt demnach mit und ohne Staatsanleihen 0%.

In den nachstehenden Diagrammen ist in abgesetzter Farbe der Prozentsatz der Investitionen zu sehen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomie-Konformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomie-Konformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomie-Konformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Art der Wirtschaftstätigkeit Anteil
Ermöglichende Tätigkeiten 0,00%
Übergangstätigkeiten 0,00%

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Es war nicht Teil der Anlagestrategie des Finanzprodukts in Wirtschaftsaktivitäten zu investieren, die taxonomiekonform sind. Vielmehr wurde mit den nachhaltigen Investitionen ein allgemeiner Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der SDGs angestrebt. Demnach investierte das Finanzprodukt in Wirtschaftstätigkeiten mit Umweltzielen, die nicht taxonomiekonform sind.
Der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel betrug 5,46%.
Die Berechnung des Anteils basiert auf dem Durchschnitt der Datenlage zu den Quartalsstichtagen im Berichtszeitraum und bezieht sich auf das Brutto-Fondsvermögen.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen
Der Anteil sozial nachhaltiger Investitionen betrug 8,01%.
Die Berechnung des Anteils basiert auf dem Durchschnitt der Datenlage zu den Quartalsstichtagen im Berichtszeitraum und bezieht sich auf das Brutto-Fondsvermögen.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurde mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter „Andere Investitionen“ fielen alle Investitionen, die nicht nach den verbindlichen Elementen der ESG-Anlagestrategie ausgewählt wurden und damit nicht ausgerichtet auf die ökologischen und sozialen Merkmale des Finanzprodukts waren. Im Berichtszeitraum gehörten hierzu Investitionen in
• Derivate und andere derivative Instrumente wie zum Beispiel Optionen, Futures und Swaps. Die Investitionen dienten zur Risikoabsicherung z.B. gegen Kursschwankungen oder zu Investitionszwecken, aber nicht zur Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale.
• Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder). Diese wurden aus Liquiditätszwecken gehalten.
Bei diesen Investitionen wurde ein ökologischer und sozialer Mindestschutz angewendet, in der Form, dass auch mit diesen Investitionen nicht in Hersteller geächteter und kontroverser Waffen investiert wurde. Zudem wurde im Rahmen dieser Investitionen nicht in Produkte investiert, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Die Überwachung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den ökologischen und sozialen Merkmalen erfolgte im Rahmen von standardisierten Prozessen. Es wurden nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt, welche im Rahmen der Vorabprüfung den verbindlichen Elementen der Anlagestrategie entsprachen. Eine Transaktion konnte nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die im Rahmen der Anlagestrategie festgelegten Ausschlusskriterien verstieß. Lagen für einen Emittenten keine Daten oder ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen vor und waren betriebseigene Recherchen nicht möglich, wurde in die Wertpapiere dieser Unternehmen oder Staaten nicht investiert.
Bei der Identifikation von schweren Kontroversen (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) galten interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhielt zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum.
Um den Investitionsentscheidungsprozess zu unterstützen, wurde die hauseigene Research-Plattform um Informationen und Daten zu Nachhaltigkeitsaspekten erweitert. Zudem wurden den Entscheidungsträgern über die Handelssysteme relevante Datenpunkte für Investitionsentscheidungen zur Verfügung gestellt. Die Plattform kombiniert externe Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen mit internen Recherchen sowie Analysen und wird um relevante Erkenntnisse aus Gesprächen mit Unternehmensvertretern ergänzt. Das Portfoliomanagement wurde im Rahmen regelmäßiger Schulungen über Neuerungen und Wissenswertes durch das ESG-Team der Verwaltungsgesellschaft informiert.
Im Rahmen der Mitwirkungspolitik, nahm die Verwaltungsgesellschaft zudem ihre Rolle als aktiver Investor wahr. Bei Unternehmen mit kritischen Geschäftsaktivitäten versuchte sie ihren Einfluss als aktiver Aktionär zu nutzen, um diese Unternehmen zu einem nachhaltigeren und verantwortlicheren Wirtschaften zu bewegen. Hierzu trat die Gesellschaft in den aktiven und zielgerichteten Dialog mit ausgewählten Unternehmen zu Themen wie Umweltschutz und Klimawandel. Wurden ESG-Kontroversen bei Unternehmen identifiziert, wurden diese darauf angesprochen und zur Aufklärung bzw. Beseitigung des Missstandes aufgefordert. Die angesprochenen Themen wurden dokumentiert und die Entwicklung nachverfolgt. Zudem übte die Gesellschaft ihre Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen aus und stimmte regelmäßig auf Hauptversammlungen ab. Details zu den Abstimmungsergebnissen und zu den Schwerpunkten sowie den Ergebnissen der Mitwirkungspolitik sind unter folgendem Link abrufbar: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-investment-im-profil/​corporate-governance.

 

 

Frankfurt am Main, den 19. Dezember 2023

Deka Vermögensmanagement GmbH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers.

An die Deka Vermögensmanagement GmbH,
Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Deka-BasisAnlage dynamisch – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Deka Vermögensmanagement GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die allgemeinen Angaben zum Management und zur Verwaltung des Sondervermögens.

Unser Prüfungsurteil zum Abschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir diesbezüglich weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung ab.

Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortlichkeit die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht des Sondervermögens Deka-BasisAnlage dynamisch unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Deka Vermögensmanagement GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Deka Vermögensmanagement GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Deka Vermögensmanagement GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Deka Vermögensmanagement GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Deka Vermögensmanagement GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Deka Vermögensmanagement GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 21. Dezember 2023

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Andreas Koch
Wirtschaftsprüfer
Mathias Bunge
Wirtschaftsprüfer
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