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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Mitarbeiter eines Emittenten wegen Verstoßes gegen das Verbot der Marktmanipulation
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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Mitarbeiter eines Emittenten wegen Verstoßes gegen das Verbot der Marktmanipulation

geralt (CC0), Pixabay

Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Mitarbeiter eines Emittenten wegen Verstoßes gegen das Verbot der Marktmanipulation

Veröffentlichungsdatum: 6. November 2023 |

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Mitarbeiter eines Emittenten eine Geldstrafe von 4.000 Euro (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz) wegen eines Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) verhängt hat. Es wurde eine Kauforder mit dem Ziel gegeben einen ersten Börsekurs für die bis dato nicht gehandelte Aktie zu bilden. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

 

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