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Der Bundeswahlleiter zu Herrn Löbl

IO-Images (CC0), Pixabay

Der Bundeswahlleiter

31. Bekanntmachung
über die Berufung einer Listennachfolgerin
in den 19. Deutschen Bundestag

Vom 24. März 2021

Gemäß § 84 Absatz 3 der Bundeswahlordnung, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe a und b der Verordnung vom 13. Mai 2013 (BGBl. I S. 1255) geändert worden ist, gebe ich bekannt:

Das Mitglied des Deutschen Bundestages Nikolas Löbel – gewählt im Wahlkreis 275 in Baden-Württemberg als Bewerber der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) – hat gemäß § 46 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes zur Niederschrift eines deutschen Notars erklärt, dass er auf seine Mitgliedschaft im 19. Deutschen Bundestag verzichte.

Auf Grund der Entscheidung des Präsidenten des Deutschen Bundestages ist er gemäß § 47 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes mit Ablauf des 10. März 2021 aus dem Deutschen Bundestag ausgeschieden.

Gemäß § 48 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes ist als nächstfolgende, bisher noch nicht berücksichtigte Bewerberin auf der Landesliste der CDU für Baden-Württemberg

Frau Kordula Kovac

von der Landeswahlleiterin des Landes Baden-Württemberg als gewählt festgestellt worden.

Gemäß § 45 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes hat Frau Kovac die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag am 17. März 2021 erworben.

Wiesbaden, den 24. März 2021

W/​2000149100-WB4025

Der Bundeswahlleiter

Dr. Georg Thiel

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